Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstoß

Urheberrechtsverstöße im Internet sind teuer. Gerade Privatpersonen ist es im Grunde nicht zu vermitteln, dass für Urheberrechtsverstöße wegen der Nutzung einer Tauschbörse bis zu 3.000 € gezahlt werden sollen.

Dies hat auch der Gesetzgeber nach langer Diskussion gesehen und ein Gesetz verabschiedet, nachdem dem Anwaltskosten für Urheberrechtsverstöße auf rund 150 € beschränkt werden sollen.

Erste Gerichte setzen sich jetzt mit der neuen Regelung auseinander und das Amtsgericht Hamburg hat in einem Hinweisbeschluss (24. Juli 2013, Az. 31a C 109/13) deutlich herausgestellt, dass es diese Deckelung bei Filesharing und Tauschbörsen Abmahnungen bejaht. „Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstoß“ weiterlesen

Haftung der Eltern bei Filesharing der Kinder beschränkt


Filesharing-Abmahnungen, also eine Abmahnung wegen des unerlaubten Verwendens einer Musiktauschbörse sind für einige Kanzleien zu einem lohnenden Geschäft geworden.

Bislang war es für die Kanzleien immer sehr einfach, da der Inhaber des Telefonanschlusses in der Regel auch für den Anschluss verantwortlich war, sprich der Inhaber musste für den Urheberrechtsverstoß haften, egal ob er den Verstoß begangen hat, oder nicht.

Jetzt sorgt der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung für Aufsehen: Eltern müssen nach Ansicht der Karlsruher Richter nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften. Falls Eltern ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit der Tauschbörsen aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. (BGH Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 – Morpheus)
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BGH bejaht Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen


Der BGH hat entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben.

Geklagt hatte die Naidoo Records GmbH, deren Antrag auf Auskunft der Nutzerdaten der ermittelten IP Adresse vom Landgericht Köln abgelehnt wurde, da es bei einem Titel noch kein gewerbliches Ausmaß erreicht sehe, was aber Voraussetzung für einen entsprechenden Antrag ist.

Der Bundesgerichtshof hat nun die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und dem Antrag stattgegeben.
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Inkasso Forderungen von DEBCON GmbH / Urmann und Collegen

urmann
Ende des letzten Jahres hat die Kanzlei Urmann und Collegen Aufmerksamkeit dadurch erregt, dass Sie Ihre offenen Forderungen aus Filesharing Abmahnungen Inkassounternehmen angeboten hat.
Die DEBCON GmbH aus Witten hat offensichtlich Forderungen gekauft und verschickt nun in erste Inkassoschreiben, in welchem sie zur Zahlung einer Summe in Höhe von 1286,80 € auffordern.

Nach den uns vorliegenden Schreiben handelt es sich offensichtlich um Serienbriefe.
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Constantin Film verbreitet gefälschte Kopien von “Blutzbrüdaz”

filesharing
Im Kampf gegen Raubkopien greift die Unterhaltungsindustrie jetzt auch mal auf kreative Maßnahmen zurück.
So berichtet das Webportal gulli, dass das Filmunternehmen Constantin bei seinem neuen Kinofilm Blutzbrüdaz zu einer kreativen Methode gegriffen hat, um Raubkopierer das Leben etwas schwerer gemacht, bzw. sie auch auf die Folgen ihrer Handlungen aufmerksam zu machen.
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AG München: Rentnerin haftet für Hooligan Film

Das Amtsgericht München ist für seine Rechteinhaber freundliche Rechtsprechung bekannt. In einer Ende November gefällten Entscheidung hat sich das Amtsgericht jedoch selbst übertroffen. (AG München Urteil vom 23.11.2011 (142 C 2564/11))

Das Amtsgericht München hat eine Rentnerin auf Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von über 600 € verurteilt, weil angeblich über ihren Anschluss ein Hooligan Film über ein Filesharing Programm öffentlich angeboten wurde.
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Sharehoster verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen

 

In den Zeiten, in denen sich die Abmahnungen im Bereich Filesharing häufen, weichen immer mehr Nutzer auf sogenannte Sharehoster aus, um hier urheberrechtlich geschützte Inhalte zu bekommen.

Das Landgericht Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass der Sharehoster für urheberrechtswidrige Inhalte, welche auf seinen Server liegen, verantwortlich ist. (LG Hamburg, Urteil vom 14.06.2011, Az. 310 O 225/10). Das Hamburger Gericht hat in seinem Urteil seine Linie konsequent weiter geführt und den Sharehoster als Störer der Urheberrechtsverletzungen angesehen. Demnach hat er eine Prüfungspflicht und muss klare urheberrechtliche umgehend löschen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Filesharing und Sharehoster haben, steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann gerne als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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