Copter für den gewerblichen Einsatz

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Foto: Andreas Heddergott

Copter werden immer interessanter für den kommerziellen Einsatz.

Dabei werden die ferngesteuerten Flugobjekte nicht nur von Fotografen eingesetzt, sondern auch die DHL testet, ob sich solche Copter nicht auch als Transportmittel für Pakete eignen.

Auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Zeit noch nicht bestehen, dass solche Paketcopter automatisiert eingesetzt werden, hat die DHL gleichwohl in Abstimmung mit den Behörden einen Praxistest durchgeführt, um erste Erfahrungen zu sammeln.

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Drohne und Recht – ein Praxisbericht

luftbild-foto_1Unser Praktikant Felix Winkler ist begeisterter Fotograf und interessiert sich auch für das Fotografieren mit Drohnen. Bei einem Termin mit unserem Mandanten  Jochen Eckel von www.luftbild-foto.com  hat er gefragt, ob er nicht mal bei einem Einsatz der Drohne dabei sein darf. Jochen Eckel sagte zu.

Lesen Sie hier den Bericht von Felix Winkler und erfahren Sie, warum gerade bei dem Einsatz einer Drohne unbedingt auch die rechtlichen Aspekte beachtet werden müssen.

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JVA- Beamten darf Erotik- Chat als Nebentätigkeit untersagt werden

schadensersatzMit einer Nebentätigkeit zusätzlich zu ihrer regulären Arbeit Geld im Internet zu verdienen ist für viele Arbeitnehmer verlockend.

Ob diese Tätigkeit jedoch immer auch erlaubt ist, ist auch immer eine Frage des Einzelfalls und der Einstellung des Arbeitgebers zu der Tätigkeit. Gerade wenn es um eine Nebentätigkeit im Bereich der Erotik geht, ist Vorsicht geboten. „JVA- Beamten darf Erotik- Chat als Nebentätigkeit untersagt werden“ weiterlesen

Drohne und Recht

drohne5Drohnen erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Die Steuerung ist kinderleicht – benötigt wird lediglich eine Fernbedienung oder ein Smartphone. Jedoch gibt es einige rechtliche Punkte, die Sie bei Ihrem Flugvergnügen unbedingt beachten sollten. Daher geben wir Ihnen einen Überblick der Rechtslage bei dem Einsatz von Drohnen. „Drohne und Recht“ weiterlesen

Urteil: Kein Domina-Studio im Gewerbegebiet


Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass in einem Gewerbegebiet der Betrieb eines Domina-Studios unzulässig ist. (Urteil vom 20 September 2011; Az.: 2 K 4087/09).

In dem Gebiet ist nach Ansicht der Stuttgarter Richter die nicht genehmigte Nutzung des von der Klägerin gemieteten Wohngebäudes als Domina-Studio bauplanungsrechtlich unzulässig.

Der für das Gebiet geltende Bebauungsplan schließe Vergnügungsstätten sowie Gewerbebetriebe, die der gewerblichen Unzucht dienten aus. Dieser Ausschluss ist wirksam, da hierfür besondere städtebauliche Gründe vorliegen. Diese Gründe liegen dabei nicht in der sittlichen Bewertung des Betriebes, sondern das Gericht sah ein städtebauliches Konfliktpotenzial in dem traditionell handwerklich geprägten Gewerbegebiet. „Urteil: Kein Domina-Studio im Gewerbegebiet“ weiterlesen