Copter werden immer interessanter für den kommerziellen Einsatz.
Dabei werden die ferngesteuerten Flugobjekte nicht nur von Fotografen eingesetzt, sondern auch die DHL testet, ob sich solche Copter nicht auch als Transportmittel für Pakete eignen.
Auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Zeit noch nicht bestehen, dass solche Paketcopter automatisiert eingesetzt werden, hat die DHL gleichwohl in Abstimmung mit den Behörden einen Praxistest durchgeführt, um erste Erfahrungen zu sammeln.
DHL testet autonome Copter
Mit einer Ausnahmegenehmigung hat die DHL einen Paketcopter von Januar bis März 2016 erfolgreich in der bayerischen Gemeinde Reit im Winkl getestet. Mittels einer speziell entwickelten Packstation, konnten Privatkunden in Reit im Winkl und auf der Winklmoosalm während der dreimonatigen Testphase ihre Pakete durch das automatisierte Einlegen der Sendungen in den Skyport (eine Art Paketstation) direkt per Paketkopter versenden und empfangen.
In den kommenden Monaten wird DHL Paket nun die Vielzahl der gewonnenen Daten und Erkenntnisse gemeinsam mit dem Forschungs- und Entwicklungspartner, der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH), auswerten und im Anschluss über mögliche weitere Testgebiete entscheiden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Rein rechtlich ist ein solcher automatisierte Einsatz von Coptern Zeit noch nicht in Deutschland erlaubt. Für das Forschungsprojekt wurde extra vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet und das Luftamt der Regierung von Oberbayern erteilte die erforderlichen Flugaufstiegsgenehmigungen.
Ausblick
Das Projekt zeigt, dass die neuen Fluggeräte eine Vielzahl möglicher Anwendungen haben. Jetzt ist es insbesondere Aufgabe des Gesetzgebers, hier die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierbei unterstützt die Kanzlei Hoesmann den Bundesverband Copterpiloten (http://bvcp.de), die Interessen der Copter Piloten politisch und rechtlich zu vertreten.