Auch Kunstwerke im Hintergrund eines Videos können urheberrechtlich relevant sein. Eine Künstlerin ging mit Erfolg dagegen vor, dass in mehreren Videos die Nachbildung ihres Kunstwerk großformatigen und abgebildet gewesen ist.
Das nachgebildete Kunstwerk war als Wanddekoration in einem Nagelstudio angebracht. Die Inhaberin des Nagelstudios hat in mehreren Videos ihr Nagelstudio und sich selbst vorgestellt, aber auch immer wieder das Kunstwerk im Hintergrund großformatigen mit abgebildet.
Die Künstlerin sah in dieser der Nachbildung und der Publikation in dem Video eine Verletzung ihrer Rechte. Das Landgericht Flensburg ihr recht und Verbot die weitere Publikation des Videos. (LG Flensburg, Beschluss vom 7.5.2021 – 8 O 37/21) „Ein Kunstwerk als (un)wesentliches Beiwerk im Hintergrund“ weiterlesen

Vielen Fotografen ist gar nicht klar, dass sie sich in einem juristischen Spannungsfeld bewegen, wenn sie Personen auf der Straße fotografieren. Hintergrund dessen ist, dass die Personen auf der Straße in Deutschland durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sind.
Facebook, Twitter und Instagram zählen insbesondere unter jungen Menschen zu den bedeutsamsten Kommunikationstoolen des Alltags, Fotos zu posten zu einer nahezu alltäglichen Gewohnheitshandlung. Diese Fotos sind zum Großteil frei zugänglich, unterliegen jedoch bei Verwendung dem Urheberrecht und seinen Bestimmungen. 

