Ein Amazon Marketplace Händler muss seine Angebote regelmäßig auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht prüfen. Die bloße stichprobenartige Überprüfung seiner Angebote reicht nach Ansicht des Kammergerichts Berlin nicht aus. Insbesondere wenn Angebotstexte durch Dritte verändert werden können, wie dies bei Amazon der Fall ist, muss ein Händler regelmäßig seine Angebote auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen. Ein Amazon Händler haftet als Störer für Änderungen durch Dritte. „Haftung Amazon Marketplace“ weiterlesen
Amazon-Händler haften für fehlerhafte Angebote von Amazon
Amazon marketplace Händler haften für rechtlich unzulässige Produktbeschreibungen, auch wenn diese durch Amazon selbst vorgegeben werden und dem Händler kein eigenes Verschulden trifft. Dies hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 5. März 2015 entschieden. (Az.: I-8 O 10/15) „Amazon-Händler haften für fehlerhafte Angebote von Amazon“ weiterlesen
Amazon Marketplace: Verwendung von Produktbildern anderer Händler ist rechtswidrig
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetkaufhauses amazon sind in einem wichtigen Punkt unwirksam.
Bilder von Mitbewerbern dürfen trotz einer Regelung in den AGB von amazon nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden.
Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth war ein Rechtsstreit zweier Aquaristik-Händler, die beide Waren über amazon zum Verkauf anboten.
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