Missbrauch bei einer einstweiligen Verfügung

Richterhammer

Eine einstweilige Verfügung ist rechtsmissbräuchlich, wenn bei der Antragsschrift bewusst die Antwort der Gegenseite nicht mit vorgelegt wird. (OLG München, Urt. v. 08.06.2017 – Az.: 29 U 1210/17).

In dem Verfahren ging es um einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Die Gegenseite hatte auf die Abmahnung reagiert und ihre Rechtsposition dargelegt. Insbesondere wies sie darauf hin, dass das Antwortschreiben im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung vorzulegen ist. Der Abmahner stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung, ohne jedoch das Antwortschreiben vorzulegen.

Die obersten bayerischen Robenträger vom OLG München bewerteten die Nichtvorlage von Unterlagen als rechtsmissbräuchlich. Es besteht daher kein wirksamer Anspruch auf Unterlassung. „Missbrauch bei einer einstweiligen Verfügung“ weiterlesen

Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

AbmahnungEine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ist ernst zu nehmen; erfolgt keine fachkundige Verteidigung, drohen teure gerichtliche Verfahren. Doch nicht immer ist jede Abmahnung auch berechtigt.

Insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass sachfremde Motive bei der Abmahnung im Vordergrund stehen, liegt der Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Abmahnung nahe. „Rechtsmissbräuchliche Abmahnung“ weiterlesen

Neues Gesetz soll Missstände bei urheberrechtlichen Abmahnungen beseitigen


Abmahnungen wegen der Verletzungen von Urheberrechten haben sich für einige spezialisierten Abmahnkanzleien zu einem lukrativen Geschäftsmodel entwickelt. Internetnutzer werden wegen kleinsten urheberrechtlichen Verletzungen abgemahnt und müssen zum Teil mehrere tausend Euro Schadensersatz bezahlen.

Diesem Geschäftsmodel soll mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ Einhalt geboten werden.

Dazu wird das geltende Urheberrechtsgesetz geändert. „Neues Gesetz soll Missstände bei urheberrechtlichen Abmahnungen beseitigen“ weiterlesen