Wer ungefragt Nacktbilder seiner Expartnerin an Dritte weitergibt, muss damit rechnen, dass ein Schadensersatz gezahlt werden muss. Das Landgericht Offenburg hat jetzt einer Frau eine Entschädigung in Höhe von 5000 € zugesprochen, weil ihr Ex Partner nackt und Intimbilder unter anderem auch an ihren Arbeitgeber weitergegeben hat. „Nacktbilder Schadensersatz“ weiterlesen
Nacktbilder Erpressungen und das Internet
Nacktbilder sind intim und privat. Als Liebesbeweis für den Partner, sind sie nur für diesen bestimmt. Im digitalen Zeitalter werden solche Bilder oftmals missbraucht und verbreitet. Häufig werden gerade diese Gegenstand von Erpressungen – Der abgebildeten Person wird damit gedroht, dass die Bilder im Internet publiziert werden; Oder noch schlimmer, die Nacktbilder wurden bereits publiziert. Noch schlimmer ist es, wenn dann noch bei prominenten Personen öffentlich über diese Nacktbilder berichtet wird.
Gegen die Veröffentlichung und die Berichterstattung über die Nacktbilder können Sie sich wehren. „Nacktbilder Erpressungen und das Internet“ weiterlesen
Schmerzensgeld bei WhatsApp Weiterleitung von Nacktbildern
Das Weiterleiten von Nacktbilder auf WhatsApp kann teuer werden. Das OLG Oldenburg hat einen Nutzer zu einer Zahlung von 500 € Schmerzensgeld verurteilt, weil er Nacktbilder an Dritte weitergeleitet hat. „Schmerzensgeld bei WhatsApp Weiterleitung von Nacktbildern“ weiterlesen
Nacktbilder im Internet und Schadenersatz
Wenn Nacktfotos im Internet ohne Zustimmung verbreitet werden, steht dem Opfer ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zu. Dieser Unterlassungsanspruch kann in der Regel nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. „Nacktbilder im Internet und Schadenersatz“ weiterlesen
Schmerzensgeld für Akt Fotos
Ein Düsseldorfer Museum muss einem Aktmodell für die Veröffentlichung von Nacktfotos 5000 € Schmerzensgeld zahlen.
Ein Akt-Foto des 37 jährigen Models wurde ohne Einwilligung des Models in einem Programmheft veröffentlicht. Das Landgericht Düsseldorf sah darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und sprach der Frau das Schmerzensgeld zu; ebenso untersagte das Gericht auch die weitere Nutzung des Fotos durch das Museum.
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