Nacktbilder Erpressungen und das Internet

Nacktbilder sind intim und privat. Als Liebesbeweis für den Partner, sind sie nur für diesen bestimmt. Im digitalen Zeitalter werden solche Bilder oftmals missbraucht und verbreitet. Häufig werden gerade diese Gegenstand von Erpressungen – Der abgebildeten Person wird damit gedroht, dass die Bilder im Internet publiziert werden; Oder noch schlimmer, die Nacktbilder wurden bereits publiziert. Noch schlimmer ist es, wenn dann noch bei prominenten Personen öffentlich über diese Nacktbilder berichtet wird.

Gegen die Veröffentlichung und die Berichterstattung über die Nacktbilder können Sie sich wehren.

Wir möchten Ihnen zeigen, dass Verbreitungen von privaten oder intimen Daten im Internet eingestellt werden können. Gerade Online Medien, sowie Printmedien nutzen diese Tiefschläge der Opfer für sich. Gegen diese  Nacktbilder und die Berichterstattung können Sie sich wehren.

Berichterstattung über Nacktbilder

Die Bild-Zeitung berichtete über die Erpressung einer bekannten Sängerin. Diese hatte intime Bilder an ihren Freund verschickt. Die Fotos gelangten jedoch durch einen Diebstahl des Laptops in die Hände von Erpressern. Der BGH entschied (Urt. v. 30. April 2019 – VI ZR 360/18), dass die Veröffentlichung von Artikeln über Nacktfotos ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre sei. Die Sängerin hatte diese Fotos ausschließlich ihrem Freund überlassen. Es handelt sich damit um private Informationen, welche zu dem inneren Bereich ihrer Privatsphäre gehören. Durch die Artikel wird die Gefahr geschaffen, dass Personen nach den Fotos suchen. Mit Zeilen wie „mit ein paar Klicks kann jeder die Dateien sehen“ wird genau diese Gefahr erhöht.

Nacktbilder sind eine Gefahr

Nicht nur Prominente sind dieser Gefahr ausgesetzt. Häufig sind sich Personen nicht bewusst, dass das Vertrauen in elektronische Medien Gefahren birgt. Dabei ist besonders die elektronische Speicherung (und Übermittlung) sensibler Informationen riskant. Denn Nacktfotos können sich online rasant verbreiten. Als Folge dessen verspüren die Opfer Demütigung, Scham und Hilflosigkeit und nicht selten kommt es zum „Victim Blaming“. Oft betroffen und deshalb besonders schutzwürdig sind Jugendliche.

Wir helfen Ihnen

Sollten Sie Nacktbilder von sich öffentlich entdecken, ist eine schnelle Beseitigung notwendig. Da können wir helfen. Das Veröffentlichen von Nacktbildern ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person. Das Verbreiten von fremden Bildern kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe mit sich ziehen (§33 KunstUrhG). Ist die Person minderjährig droht sogar eine Strafbarkeit gemäß §207a StGB. Bei besonders schweren Eingriffen, kann auch ein Schmerzensgeld §823 Abs. 1 verlangt werden. Dies ist jedoch vom konkreten Fall abhängig. Deshalb steht Ihnen Rechtsanwalt Hoesmann als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden und das Problem beseitigen.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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