Schmerzensgeld bei WhatsApp Weiterleitung von Nacktbildern

Das Weiterleiten von Nacktbilder auf WhatsApp kann teuer werden. Das OLG Oldenburg hat einen Nutzer zu einer Zahlung von 500 € Schmerzensgeld verurteilt, weil er Nacktbilder an Dritte weitergeleitet hat. 

Nacktbilder auf WhatsApp

Das Versenden von eigenen Nacktbildern per WhatApp ist gar nicht selten. Doch Vorsicht, man geht jedes mal aufs Neue das Riskio ein, dass diese Nacktbilder auch ungewollt Dritten zukommen können. Nun hat das OLG Oldenburg entschieden, dass das Weiterleiten von Nacktbildern an Dritte über WhatsApp ohne vorige Erlaubnis der Abgebildeten zu einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von bis zu 500 Euro führen kann.

Der Fall

Der Fall in Oldenburg ist schnell erzählt. Ein User von WhatsApp bekam intime Fotos zugesendet. Diese hat er ungefragt an Dritte weitergeleitet. Dieser Dritte hat dann die auf dem Foto abgebildete nackte Person über den ungefragten Versand informiert. So oder so ähnlich ergeht es vielen, die WhatsApp auch für intime Zwecke verwenden. Nun hat das OLG Oldenburg darüber entschieden, ob und in welcher Höhe der Abgebildeten ein Anspruch auf Geldentschädigung durch den ungenehmigten Weiterleitenden zusteht.

Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht

Das Recht am eigenen Bild ist ein Unterfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs 1 iVm. Art 1 GG). Demnach hat der Abgebildete die Befugnis, über die Verwendung und die Veröffentlichung seines Bildnisses zu bestimmen.

Um eine eben solche Veröffentlichung handelt es sich, wenn eine Person, der Sie ein Foto zugeschickt haben, dieses an Dritte weiterleitet. Geschieht dies ohne Ihre Erlaubnis, liegt ein Verstoß gegen Ihr Persönlichkeitsrecht vor. Dies verfestigt sich besonders, wenn es sich um ein Nacktbild handelt, denn eine Veröffentlichung eines solchen Nacktbildes verletzt zudem ihre ebenfalls geschützte Intimsphäre.

Beschluss Oberlandesgericht Oldenburg

Anfang April 2018 hat das OLG Oldenburg einen Fall wie den oben beschriebenen entschieden (Beschluss vom 06.04.2018, Az. 13 U 70/17). Demnach steht dem Verletzten sowohl ein Anspruch auf Unterlassung der Weiterleitung der Bilder als auch ein Anspruch auf Entschädigung zu. Der Umfang des Schmerzensgeldes bemisst sich dabei auf um die 500 Euro – nicht mehr, denn der Abgebildete verschuldet sich durch sein erstmaliges Verbreiten der Nacktbilder über WhatsApp teils selbst. Denn letztendlich geht man beim Verschicken von Fotos nunmal das Risiko ein, dass diese auch ohne Erlaubnis an Dritte weitergeleitet werden.

Fazit: Vorsicht vor Nacktbildern auf WhatsApp

Das Verschicken von Fotos über WhatsApp ist rechtlich relevant. Denn selbst, wenn ich erhaltene Fotos nur wenigen Leuten ohne Erlaubnis zeige, handelt es sich trotzdem um einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten.

Ich als Rechtsanwalt für Medienrecht rate grundsätzlich sowohl gegen das Versenden als auch das Weiterleiten solcher Bilder. Gerade, wenn es sich um private Aufnahmen oder sogar Nacktbilder handelt, ist es riskant, sich auf die Adressaten zu verlassen. Möchte mal die Bilder teilen, sollte man im Zweifelsfall die Abgebildeten immer nochmal fragen, ob sie mit der Weiterleitung einverstanden sind. (Der Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit Franklin Carr)

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