Das bekannte Download Portal lul.to, eines der größten illegale Portale für Bücher, Zeitschriften, Musik wurde jetzt von der Polizei vom Netz genommen. Nach Angaben von spiegel online sollen drei Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzen.
Update:
Am 9.11.2017 fand ein großer Schlag gegen die Usenet Szene statt:
Sperrmitteilung lul.to
Auf der Webseite ist nur noch eine Sperrmitteilung der Polizei abzurufen. Die dort hinterlegten Inhalte dagegen sind vom Netz genommen. Insgesamt soll die Polizei mehr als elf Terabyte Daten und eine große Meng Bargeld beschlagnahmt haben. „Lul.to -Polizei sperrt illegales Download Portal – Folgen für die Nutzer“ weiterlesen

Bei einer Filesharing Software wird eine Datei nicht an einem Stück, sondern in vielen kleinen Einzeldateien sog, Chunks, übertragen. Dieses einzelne Dateisegment ist für sich nicht zu nutzen. Vielmehr braucht man eine größere Anzahl von Datei-Teilen, um den Film oder das Lied abspielen zu können.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich in drei Entscheidungen mit Internettauschbörsen sog. Filesharingverfahren beschäftigt und ein weiteres Grundstzurteil gefällt. In den drei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof im Ergebnis die Rechtsposition der Rechteinhaber und der abmahnenden Anwälte gestärkt.
Wie die Polizei in Köln mitteilte, wurden bundesweit Wohnungen wegen des Verdachts gewerbsmäßiger Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Film- und Musikmaterials über das Portal „boerse.bz.“ durchsucht.