Kurzes Angebot in einer Tauschbörse keine Verletzung von Urheberrechten

filesharing-abmahnungBei einer Filesharing Software wird eine Datei nicht an einem Stück, sondern in vielen kleinen Einzeldateien sog, Chunks, übertragen. Dieses einzelne Dateisegment ist für sich nicht zu nutzen. Vielmehr braucht man eine größere Anzahl von Datei-Teilen, um den Film oder das Lied abspielen zu können.

Bei vielen Abmahnungen wird aber nur ein einziger, kurzer Verstoß ermittelt, sprich nur die Übertragung eines Dateisegmentes. Die Frage ist, ob ein solcher Dateischnipsel gleich eine Urheberrechtsverletzung ist, die eine Abmahnung und hohe Kosten für Schadensersatz rechtfertigt?

LG Frankenthal verneint Urheberrechtsverletzung

Das LG Frankenthal hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob bereits eine Verletzung Urheberrechten durch Filesharing gegeben ist, wenn nur ein Teil eines Filmwerkes in einer Tauschbörse hochgeladen wird. (Urt. v. 30.09.2014, 6 O 518/13).

Die Richter in der Pfalz verneinten eine Urheberrechtsverletzung und wiesen die Abmahnung zurück. Der Rechteinhaber konnte nur nachweisen, dass vom Internetanschluss des Beklagten die Filmdatei nur teilweise zur Verfügung gestellt wurde. Diese nur teilweise zur Verfügung gestellte Datei ist nicht lauffähig, so dass nicht mal Teile des Filmwerkes genutzt oder wiedergegeben werden konnten. Es handelt sich vielmehr um ,,Datenmüll”. Eine Urheberrechtsverletzung lag dagegen nicht vor. (TH / DKL)

Wir beraten Sie bei einer Abmahnung!

Dieses Urteil unterstreicht, dass bei einer Abmahnung alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen sind und insbesondere auch, dass es sich lohnen kann, sich gegen eine Abmahnung zu verteidigen.

Gute Verteidigungsmöglichkeiten

Selbst wenn die urheberrechtliche Verletzung vorliegen sollte, bestehen in vielen Fällen gute Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung selbst und vor allem gegen die Kosten, welche von der Abmahnkanzlei gefordert werden.

 Verteidigen Sie sich

Auch wenn berechtigte Zweifel an der Abmahnung bestehen, dürfen Sie diese nicht ignorieren! Wichtig ist, dass Sie sich verteidigen. Handeln Sie hier nicht richtig, drohen möglicherweise hohe Folgekosten.

Handlungsempfehlung

Als Rechtsanwalt für Urheberrecht kann nicht empfehlen, eine Abmahnung zu ignorieren. Handeln Sie jetzt jetzt nicht richtig, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Forderung nicht doch noch gerichtlich geltend gemacht wird. Damit können erhebliche Mehrkosten entstehen.

Bei einer Abmahnung gilt:

  • Keine Panik
  • Nicht ungeprüft unterschreiben
  • Keinen Kontakt zu der Kanzlei aufnehmen
  • Nicht bezahlen
  • Rat einholen!

Wir haben bereits tausende von Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen und für unsere Mandanten immer gute Lösungen gefunden!

Unsere Kompetenz, ihre Vorteile

Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir auf das Medien- und Urheberrecht spezialisiert. In mehr als 1000 Verfahren konnten wir unsere Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen verteidigen.

Wir sind bekannt als Kanzlei für Abmahnopfer. In einem Beitrag Beitrag für den NDR haben wir ausführlich zu den Tricks der Abmahnkanzleien Stellung genommen. Sehen Sie das Video hier: https://hoesmann.eu/tv-interview-die-tricks-der-abmahnanwalte/

Gerne helfen wir Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

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