Wie die Polizei in Köln mitteilte, wurden bundesweit Wohnungen wegen des Verdachts gewerbsmäßiger Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Film- und Musikmaterials über das Portal “boerse.bz.” durchsucht.
Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Köln wurden insgesamt 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht. Dabei konnten Beweismittel in größerem Umfang (wie z.B. Computer, Festplatten, eine Vielzahl von CDs und DVDs) sichergestellt werden.
Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum in erheblichem Ausmaß aktuelle, urheberrechtlich geschützte Kino- und Spielfilme, Musikalben, Software und E-Books bei diversen Filehostern hochgeladen und über das bekannte Portal “boerse.bz” bereitgestellt zu haben.
Einige der Tatverdächtigen zeigten wohl bereits Kooperationsbereitschaft. Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich, über die Auswertung der Beweismittel weitere Erkenntnisse über die Raubkopierszene zu erlangen.
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Urheberrechtsverletzungen sind ernst zu nehmen und der Vorwurf der gewerblichen Urheberrechtsverletzung keinesfalls ein Bagatelldelikt. Gerade die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) ist dafür bekannt, aktiv gegen die Täter vorzugehen.
Was haben die Nutzer zu befürchten?
Die Polizei hat keine Angaben gemacht, ob auch die Nutzer von boerse.bz etwas zu befürchten haben. Zu dieser Frage gibt es noch keine gesicherte Rechtsprechung. Durch den Umfang der sichergestellten Daten kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Nutzer in das Visier geraten können. Insbesondere da auch die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer bei der Ermittlung beteiligt ist, kann dies nicht ausgeschlossen werden.
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung.