Fotos von Gebäuden, Personen und Marken im öffentlichen Raum


Viele Fotografen wissen nicht, aber wenn Gebäude, Personen oder Marken in der Öffentlichkeit fotografiert werden, sind auch immer Rechte Dritter zu beachten. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass damit ein generelles Fotoverbot im öffentlichen Raum einhergeht. Der Fall eines Landtagsabgeordneten der Piratenpartei erregte diesbezüglich mediale Aufmerksamkeit. Der Abgeordnete fotografierte im Kölner Hauptbahnhof das Markenlogo eines Supermarktes mit seinem Smartphone. Auf einigen Aufnahmen sind auch Beschäftigte des Supermarkts zu sehen. Kurz darauf forderte die Bundespolizei ihn dazu auf, alle Fotos zu löschen, anderweitig drohe Beschlagnahmung des Handys. Als Grund mahnte die Behörde Verletzung von Persönlichkeitsrechten an. Bis auf ein Bild musste letztendlich der Speicher des Handys geleert werden.

Wie sieht es in diesem Fall mit den Rechten des Fotografen aus und was ist generell beim Fotografieren von Gebäuden, Markenlogos und Personen im öffentlichen Raum zu beachten?
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Juristische Probleme der Kinder- und Schulfotografie

Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt und dieses gilt ganz besonders für Kinder. Ohne Zustimmung der Eltern dürfen Kinder nicht fotografiert und die Bilder erst recht nicht publiziert werden.
Dies zu beachten ist insbesondere im Bereich der Schulfotografie wichtig.

Die Eltern haben das Recht zu bestimmen, ob ihr minderjähriges Kind in der Schule fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. Die Lehrer dürfen über diesen Umstand nicht bestimmen.

Viele Eltern werden zunehmend sensibler, wenn es um die Fotos ihrer Kinder geht.
Gerade durch die sozialen Medien wie Facebook Twitter & Co. kann ein einmal im Internet präsentiertes Bild schnell und einfach weiter kopiert werden, sodass es fast unmöglich ist, ein einmal publiziertes Bild wieder komplett im Internet löschen zu können.

Dies führt zu ganz praktischen Problemen aufseiten der Schule, aber auch aufseiten der Fotografen.
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Kalkulierter Rechtsbruch – trotz einstweiliger Verfügung erneuter Abdruck eines Fotos


Das People Magazin Closer, welches vom Bauer-Verlag herausgegeben wird, hat mit dem Zweitabdruck eines Fotos von Günther Jauch eine Diskussion innerhalb der Medien und auch Juristen ausgelöst.

Hintergrund ist ein Foto, welches Günther Jauch gemeinsam mit Thomas Gottschalk und dem Außenminister Guido Westerwelle bei einem Essen in einem bekannten Berliner Restaurant zeigt. Dabei hat sich auf dem Foto die Gruppe keineswegs in eine Nische des Restaurants zurückgezogen, sondern hat sich bewusst in das “Schaufenster” eines der bekanntesten Restaurants in Berlin gesetzt.

Dagegen hatte sich Günther Jauch zur Wehr gesetzt und eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln erwirkt. Trotz dieser einstweiligen Verfügung druckte das Magazin das Bild jetzt erneut ab.
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Ariane Friedrich und das Persönlichkeitsrecht


Die bekannte deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich hat den vollen Namen und Wohnort eines Menschen öffentlich in ihrem Facebook Profil bekannt gegeben, da der Mann ihr eine anzügliche E-Mail geschickt hat.

Dies hat zu einer kontroversen Diskussion geführt, ob dies ein zulässiges Mittel ist, um sich gegen Belästigungen zur Wehr zu setzen.
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Einstweilige Verfügung gegen “Die Geldeintreiber”


Die neue Sendung auf Kabel eins “Die Geldeintreiber”, in der es um die angeblichen Methoden in der Inkassobranche geht, hat, gerade durch den Bundesverband der Inkassounternehmen, viel Kritik erfahren.

Die Kanzlei Heinemann und Partner aus Essen hat nun eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass in der Sendung nicht mehr die Figur des Rechtsanwalts Heinemann in Essen verwendet werden darf.
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KG Berlin untersagt Fotos eines Rohbaus wg. Persönlichkeitsrechtsverletzung


Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass ein Eingriff in die Privatsphäre gegeben ist, wenn Fotos von der Außenansicht eines Wohnhauses einer Person gegen deren Willen und unter Namensnennung veröffentlicht werden.
Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn aufgrund weiterer Angaben die Gefahr besteht, dass der Wohnort aufgefunden werden kann.

Dabei muss es sich noch nicht einmal um ein Bild eines fertigen Hauses handeln, vielmehr reicht schon ein Bild des Rohbaus für eine mögliche Verletzung aus.
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Prozess wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten

Präsindet
Der Bundespräsident hat Strafanzeige wegen des Straftatbestands der Verunglimpfung gegen einen 45-Jährigen Facebook Nutzer gestellt.

Dieser soll Ende 2010 ein Foto des Präsidenten-Paars auf seinem Facebook Account veröffentlicht und dazu angemerkt haben, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein “Schiffchen auf dem Kopf” und sie sehe aus wie ein “Blitzmädel im Afrika-Einsatz”. Weiter hieß es da zu Wulff: “Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.”
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