Unverpixelte Bildberichterstattung bei Überfall-Opfer zulässig

DSCF1746-Kopie-2Unfall-Opfer dürfen erkennbar und unverpixelt gezeigt werden, wenn es sich bei der identifizierenden Berichterstattung um ein Opfer eines Überfalls handelt. Dies entschied das Landgericht Essen (Urteil vom 05.06.2014, Az. 4 O 107/14). Das Landgericht folgt mit diesem Urteil der bisherigen Rechtsprechung des BGH über unverpixelte Bildveröffentlichungen (Az. VI ZR 108/10). „Unverpixelte Bildberichterstattung bei Überfall-Opfer zulässig“ weiterlesen

Erkennbare Berichterstattung – Pixelung häufig nicht ausreichend

ZeitungsartikelDie Erkennbarkeit einer Person im Rahmen einer Berichterstattung kann auch durch die Gesamtumstände gegeben sein. Selbst wenn nur einzelne Körperpartien gezeigt werden bzw. das Gesicht gepixelt wird, kann aus den weiteren Umständen einer Erkennbarkeit des Abgebildeten gegeben sein.

Gegen eine solche Berichterstattung kann man sich wehren.

Juristisch handelt es sich um eine erkennbare Personenaufnahme, wenn gemäß des § 22 S. 1 KUG die Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes in einer für Dritte erkennbaren Weise (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 2201, mwN) gegeben ist. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Fotografie handeln, es reicht die Reproduktion in jeder beliebigen Form aus, sprich auch Youtube Videos und öffentlice Facebook Posting unterfallen dem Merkmal der Aufnahem. (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 20).

Für eine Erkennbarkeit ist es dabei ausreichend, wenn Teile der Person abgebildet werden und aus dieser Darstellung Anhaltspunkte für den Abgebildeten entstehen, er könne möglicherweise von Dritten erkannt werden (BGH GRUR 1962, 211). Hinsichtlich des »Dritten« ist eine Erkennbarkeit für einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis, den der Betroffene nicht ohne Weiteres selbst unterrichten bzw. überschauen kann, ausreichend (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 22; LG Köln, ZUM-RD 2005, 351). „Erkennbare Berichterstattung – Pixelung häufig nicht ausreichend“ weiterlesen

Heimliche Mithörer am Telefon sind als Zeugen unbeachtlich

icon_39Das heimliche Mithören eines Telefonats verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Zeugenaussagen eines heimlichen Mithörers sind daher vor Gericht unbeachtlich.

Am Telefon geschlossene Verträge sind immer wieder mal Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Häufig geht es dabei um die Frage, auf was sich die Vertragsparteien sich eigentlich geeinigt haben. Da es keine schriftliche Bestätigung gibt, kommt es auf den Inhalt des Gespräches selbst an.

Vor Gericht werden im Zweifel Zeugen benannt, die das Gespräch heimlich mitgehört haben sollen und den jeweiligen Inhalt daher bestätigen könnten.

Diese heimlich mitgehörten Telefonate sind jedoch juristisch sehr heikel. „Heimliche Mithörer am Telefon sind als Zeugen unbeachtlich“ weiterlesen

Kunst vs. Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild


Das Recht am eigenen Bild schützt die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Umgang mit seiner visuellen Erscheinung, sprich, man darf selbst bestimmen, ob man fotografiert wird und ob / wie diese Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen.

Zu diesem Rechtsinstitut zählt auch bestimmen zu dürfen, ob ein Porträt verfremdet als Pop-Art Porträt verkauft werden darf oder nicht.

Dies entschied das OLG Düsseldorf in einem Rechtsstreit zwischen dem berühmten Golf-Profi Martin Kaymer und einem Händler, der verfremdete Bilder des Sportlers über seine Homepage und eine Internetauktionsplattform zum Verkauf angeboten hat.
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BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden

ZeitungsartikelIm Presserecht und Medienrecht geht es häufig um öffentliche Äußerungen. Immer wieder ist dabei zu beobachten, dass einzelne Äußerungen isoliert aus dem Zusammenhang gerissen und gesondert verfolgt werden.

Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschied.

Äußerungen dürften nicht rein isoliert betrachtet und aus dem betreffenden Kontext herausgelöst, sondern müssen stets im Zusammenhang beurteilt werden.
So ist bei der Deutung und Auslegung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung diese in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. „BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden“ weiterlesen

Personenabbildung im Einzelfall auch ohne Einwilligung zulässig

FotografDer Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (VI ZR 197/13) entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern eines Mieterfestes in einer an die Mieter gerichteten Broschüre, auf denen einzelne Mieter gezeigt werden auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen zulässig ist, wenn die Bilder nicht unvorteilhaft und ehrverletzend sind und nicht heimlich angefertigt wurden.

In dem zugrundeliegenden Verfahren hatten zwei Mieterinnen einer Wohnungsbaugesellschaft diese auf Zahlung einer Geldentschädigung und von Abmahnkosten wegen einer ohne ihre Einwilligung erfolgten Veröffentlichung und Verbreitung eines Fotos in Anspruch genommen, welches sie gemeinsam auf einem von der Beklagten veranstalteten Mieterfestes zeigt.

Die Klage und die Berufung hatten keinen Erfolg. In der Revision hat der BGH nun entschieden, dass ein Anspruch schon deshalb ausscheidet weil das Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist (§ 23 I Nr. 1 KUG) und berechtigte Interessen der Abgebildeten nicht verletzt wurden (§ 23 II KUG). Deshalb war die Veröffentlichung ohne Einwilligung der Abgebildeten zulässig.

Es kommt bei der Frage, ob eine Personenabbildung ohne Zustimmung zulässig ist, immer auf die Frage des Einzelfalls an. „Personenabbildung im Einzelfall auch ohne Einwilligung zulässig“ weiterlesen

Foto- und Bildrecht: Rechtsanwalt Hoesmann im Interview

http://www.youtube.com/watch?v=G0NTncT6DwQ

Das Fotografieren auf der Straße, insbesondere das Fotografieren von Menschen, unterliegt strengen juristischen Regeln. Welche Regeln zu beachten sind, erklärt Rechtsanwalt Hoesmann im Interview.

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Heimliche Filmaufnahmen nicht pauschal unzulässig

Heimliche Film- und Fotoaufnahmen sind juristisch heikel, insbesondere wenn Personen gefilmt werden. Personen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt und heimliche Filmaufnahmen können sogar strafbar sein, da diese einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen können.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede heimliche Filmaufnahme pauschal unzulässig ist, da auch bei einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Eingriff aufgrund der grundrechtlich geschützten Presse- und Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 GG gerechtfertigt sein kann. Dabei muss eine Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits vorgenommen worden. „Heimliche Filmaufnahmen nicht pauschal unzulässig“ weiterlesen

Berichterstattung über Kinder Prominenter

Über Kinder von prominenten Mitmenschen darf in der Zeitung berichtet und auch deren Vorname und Alter genannt werden. Voraussetzung dafür ist aber nach Ansicht des BGH, dass es sich um bereits bekannte Informationen handelt.

Hintergrund der Klage war die Veröffentlichung eines Beitrages in der Zeitschrift „Viel Spaß“. Der Beitrag berichtete über die Ehe der Adoptiveltern der Kinder, in welchem die Kinder beim Name und Alter benannt wurde. Die Klage gegen die Nennung des Namens hatte sowohl beim Landgericht Hamburg (Urteil vom 13. Januar 2012 – 324 O 454/11) als auch beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 24. April 2012 – 7 U 5/12) Erfolg.  „Berichterstattung über Kinder Prominenter“ weiterlesen