Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt und dieses gilt ganz besonders für Kinder. Ohne Zustimmung der Eltern dürfen Kinder nicht fotografiert und die Bilder erst recht nicht publiziert werden.
Dies zu beachten ist insbesondere im Bereich der Schulfotografie wichtig.
Die Eltern haben das Recht zu bestimmen, ob ihr minderjähriges Kind in der Schule fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. Die Lehrer dürfen über diesen Umstand nicht bestimmen.
Viele Eltern werden zunehmend sensibler, wenn es um die Fotos ihrer Kinder geht.
Gerade durch die sozialen Medien wie Facebook Twitter & Co. kann ein einmal im Internet präsentiertes Bild schnell und einfach weiter kopiert werden, sodass es fast unmöglich ist, ein einmal publiziertes Bild wieder komplett im Internet löschen zu können.
Dies führt zu ganz praktischen Problemen aufseiten der Schule, aber auch aufseiten der Fotografen.
Wie die Gosslarsche Zeitung berichtete, wurden in einer Braunlager Schule sechs Kinder von einer Unterrichtseinheit ausgeschlossen, weil in diesem Unterricht Fotos gemacht wurden und diese Fotos auch später im Internet publiziert werden sollten. Link
Die Eltern der Kinder hatten wohl ihre Einwilligung verweigert, dass die Kinder fotografiert werden. Die Schule und der Fotograf haben daher nur die Kinder zum Unterricht und damit für die Fotos zugelassen, welche auch eine entsprechende Genehmigung der Eltern hatten.
Würde nämlich ohne Zustimmung der Eltern die Kinder fotografiert und die Bilder publiziert werden, droht sowohl der Schule als auch dem Fotografen juristischer Ärger.
Es ist aber fraglich, ob ein solcher Unterrichtsausschluss rechtens ist. Diese Frage wird in einem Artikel in der “Zeit” ausführlich diskutiert und soll hier nicht weiter vertieft werden. Link
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal die Komplexität der Umsetzung bestimmter Regeln.
Der Fotograf und auch die Schule haben juristisch völlig korrekt gehandelt, um die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu wahren.
Ob allerdings ein Ausschluss aus der Unterrichtseinheit das beste Mittel gewesen ist, mag tatsächlich dahinstehen. Doch es ist rein faktisch einfach anders nicht möglich, die Persönlichkeitsrechte der Kinder sicher zu schützen.
So kann es dem Fotografen nicht zugemutet werden, die Bilder einzeln auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen, insbesondere da er sich in der Regel nur kurz im Klassenraum aufhält und die Kinder nicht namentlich kennt. Er kann ein Gesicht nicht einem bestimmten Kind zuordnen und überprüfen, ob eine Zustimmung der Eltern vorliegt oder nicht. Auch werden bei Aufnahmen in Klassenzimmern häufig sehr viele Kinder gleichzeitig im Bild aufgenommen und auch Klassenbilder gemacht.
Natürlich könnten die Bilder nachträglich durch die Lehrer, welche die Kinder kennen, kontrolliert werden. Wer dann aber, falls ein Lehrer ein Kind übersieht, und sei es auch nur im Hintergrund abgebildet, für den Verstoß haftet, ist eine komplexe Frage, die hier nicht weiter vertieft werden soll.
Hier zeigt sich einmal wieder, wie sehr sich auch der Zeitgeist gewandelt hat.
Haben meine Eltern noch Zeitungsfotos, auf denen ihr Sohn abgebildet war, noch stolz an die Pinnwand in der Küche gehängt und eine Kopie an Omas und Opas geschickt, gehen heute die Eltern lieber zum Anwalt und verklagen den Fotografen und die Schule.
Die einzig juristische sichere Möglichkeit, die der Fotograf und die Schule hat, um sich zu schützen, ist eine schriftliche, ausdrückliche Zustimmung seitens der Eltern, dass diese mit den Fotos und auch einer Publikation einverstanden sind. Im Rahmen dieser Erklärung sollte unbedingt auch das Recht auf Publikationen in sozialen Medien mit aufgenommen werden, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Ohne eine solche Erklärung besteht bei einer Publikation eines Kinderfotos ein Haftungsrisiko.