Interview und Tipps zur Anmeldung auf Großhandelsplattformen – das ist reine Abzocke

MicroRechtsanwalt Hoesmann hat der Südwestpresse in Stuttgart als Rechtsexperte für ein Interview Rede und Antwort über Großhandelsplattformen gestanden und Tipps zum Umgang mit diesen Plattformen gegeben.


Großhandelsplattformen sollen eigentlich Unternehmen mit günstigen Waren versorgen. Einige Plattformen machen auch Werbung auf facebook und zum Teil melden sich viele Privatleute irrtümlich auf diesen Plattformen an.

Über einem besonders dreisten Fall berichtet jetzt die Südwestpresse in Stuttgart. Hier hat sich eine Kindergärtnerin, angelockt durch eine Facebook Werbung, bei einer Großhandelsplattform angemeldet. Jetzt fordert die Firma 240 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr und eine Anmeldegebühr von 79 €. Die Verbraucherzentrale Stuttgart sieht in dem System der Firma eine reine Abzocke. Auch die Verbraucherzentrale in Sachsen sieht das Angebot von B2B Technologie Chemnitz GmbH kritisch und will rechtlich gegen das Unternehmen vorgehen.

Im Rahmen der Berichtserstattung hat Rechtsanwalt als Experte Tipps für die Betroffenen gegeben. Wichtig ist, so Rechtsanwalt, dass man die Forderung der Großhandelsplattform nicht ignoriert. „Interview und Tipps zur Anmeldung auf Großhandelsplattformen – das ist reine Abzocke“ weiterlesen

Interview von Rechtsanwalt Hoesmann zum Abbruch von eBay Aktionen

sat1_th_klRechtsanwalt Hoesmann hat im Sat1 Frühstücksfernsehen als Experte zu der Fragen Stellung genommen, ob der Verkäufer haftet, wenn er eine eBay Auktion abbricht, weil er den angebotenen Gegenstand anderweitig teurer verkaufen konnte.

Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Dieser hat entschieden, dass bei einem Abbruch der Auktion der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. „Interview von Rechtsanwalt Hoesmann zum Abbruch von eBay Aktionen“ weiterlesen

Interview von Rechtsanwalt Hoesmann in der Zeit

Zeit

Der Bahnstreik ist zurzeit das mediale Thema. Viele Zeitungen haben dieses Thema als Titelstory aufgenommen. Dabei wird nicht nur den Streik als solches, sondern auch über die Beteiligten und auch die Betroffenen berichtet.

Besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht der Gewerkschaftsführer der GPL Klaus Weselsky. Der Focus hat in seiner online Ausgabe über die privaten Wohnverhältnisse des Gewerkschaftsbosses berichtet und dabei auch Fotos seines Privathauses publiziert.

Für den Onlineauftritt der renommierten Wochenzeitung „Die Zeit“ hat Rechtsanwalt Hoesmann als Experte für Medienrecht zu der Frage Stellung genommen, ob eine solche Berichterstattung nicht gegen das Presserecht verstößt.

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Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH

Daniel-SebastianUnserer Medienrechtskanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor. In diesen urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Filesharing macht Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend.

Nehmen Sie die Abmahnungen ernst!

Forderung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert in seinen Abmahnungen für die DigiRights Administration GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch fordert er die Betroffenen im Namen der DigiRights Administration GmbH dazu auf, sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zu zahlen. Am Ende des Schreibens bietet Daniel Sebastian dann einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.250 € an.

Vordergründig steht im Rahmen dieser Abmahnung der Anspruch auf Unterlassung. Die Betroffenen werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist in der Regel jeder Abmahnung am Ende beigefügt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich so eine Abmahnung erhalten habe?

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Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co durch die Kanzlei Waldorf und Frommer

widerspruchAktuell liegen uns zahlreiche Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co vor, die über die Kanzlei Waldorf Frommer eine Forderung von insgesamt 1.318,42€ geltend macht.

Hintergrund des Mahnbescheid von Tele München

Hintergrund dieses Mahnbescheides sind nach unseren Recherchen in der Regel Abmahnungen, welche im Jahre 2011 durch die Kanzlei Waldorf und Frommer für die Firma Telemünchen Fernseh GmbH + Co ausgesprochen worden sind.

Nehmen Sie diesen Mahnbescheid von Waldorf Frommer unbedingt ernst!

Wenn Sie jetzt nicht richtig rechtzeitig reagieren, kann aus diesem Mahnbescheid ein rechtskräftiger Titel werden, welcher sie zur Zahlung der Summe verpflichtet.

Wir raten unseren Mandanten immer zu einer so genannten Kombinationslösung.

Unsere Kombinationslösung bedeutet, dass wir auf der einen Seite gegen den Mahnbescheid selbst vorgehen, aber auch, dass wir direkt an Waldorf und Frommer herantreten und unsere Mandanten gegen den Mahnbescheid und auch die dem Mahnbescheid zu Grunde liegende Abmahnung verteidigen. „Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co durch die Kanzlei Waldorf und Frommer“ weiterlesen

Juristisches Praktikum in der Kanzlei Hoesmann

_DSC0686Eine praktische Studienzeit von drei Monaten – zusammen mit anderen Voraussetzungen nach dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) ebnet sie den Weg zum ersten juristischen Staatsexamen.

In dieser Zeit soll nach dem JAG Studierenden ein Einblick in die Praxis vermittelt und, soweit möglich, Gelegenheit zu einer praktischen Mitarbeit gegeben werden. Leichter gesagt als getan – gerät man doch vergleichsweise häufig noch an Kanzleien, in denen Praktikanten sich als außenstehende Beobachter zwar einen Überblick über das Tagesgeschäft verschaffen, sich aber kaum selbst in Arbeitsprozesse einbringen dürfen. Stattdessen wird immer wieder das Klischee vom kopierenden Praktikanten bestätigt, der eigenverantwortlich höchstens Kaffee kocht.

Ganz anders zum Glück meine Erfahrungen als Praktikantin in der Kanzlei Hoesmann! „Juristisches Praktikum in der Kanzlei Hoesmann“ weiterlesen

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

icon_40Nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann bei einer urheberrechtlichen Verletzung die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. Fehlerhafte Unterlassungserklärungen können hohe Kosten nach sich ziehen. 

Mit einer urheberrechtlichen Abmahnung ist in der Regel auch die Verpflichtung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Häufig ist in der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Ob diese mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben wird oder eine eigene, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte unbedingt durch einen Rechtsanwalt geprüft.

Die Wiederholungsgefahr „Die strafbewehrte Unterlassungserklärung“ weiterlesen

Erkennbare Berichterstattung – Pixelung häufig nicht ausreichend

ZeitungsartikelDie Erkennbarkeit einer Person im Rahmen einer Berichterstattung kann auch durch die Gesamtumstände gegeben sein. Selbst wenn nur einzelne Körperpartien gezeigt werden bzw. das Gesicht gepixelt wird, kann aus den weiteren Umständen einer Erkennbarkeit des Abgebildeten gegeben sein.

Gegen eine solche Berichterstattung kann man sich wehren.

Juristisch handelt es sich um eine erkennbare Personenaufnahme, wenn gemäß des § 22 S. 1 KUG die Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes in einer für Dritte erkennbaren Weise (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 2201, mwN) gegeben ist. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Fotografie handeln, es reicht die Reproduktion in jeder beliebigen Form aus, sprich auch Youtube Videos und öffentlice Facebook Posting unterfallen dem Merkmal der Aufnahem. (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 20).

Für eine Erkennbarkeit ist es dabei ausreichend, wenn Teile der Person abgebildet werden und aus dieser Darstellung Anhaltspunkte für den Abgebildeten entstehen, er könne möglicherweise von Dritten erkannt werden (BGH GRUR 1962, 211). Hinsichtlich des »Dritten« ist eine Erkennbarkeit für einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis, den der Betroffene nicht ohne Weiteres selbst unterrichten bzw. überschauen kann, ausreichend (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 22; LG Köln, ZUM-RD 2005, 351). „Erkennbare Berichterstattung – Pixelung häufig nicht ausreichend“ weiterlesen

Debcon Inkasso Schreiben

debcon

Unserer Medienrechts- und Rechtsanwaltskanzlei liegen zurzeit zahlreiche Inkasso-Schreiben der Firma Debcon GmbH vor.

Bei den Debcon Inkasso-Schreiben geht in der Regel um Forderungen von Abmahnkanzleien. Uns liegen Inkassoforderungen für die Abmahnkanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller und U + C Rechtsanwälte vor. Zum Teil wird Debcon auch für die Rechteinhaber selbst tätig und mahnt dann im Auftrag der MIG Film GmbH, M.I.C.M., oder Silwa Filmvertrieb AG die Zahlung angebliche offene Forderungen ein.

Hintergrund der Debcon Forderungen

Die Debcon Inkasso Forderungen beziehen sich in aller Regel auf angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Häufig haben unsere Mandanten vor Jahren eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommen. Gegen diese Abmahnung sind viele unsere Mandanten vorgegangen und haben eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und sich gegen die Abmahnung verteidigt. Nach Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung haben unsere Mandanten zum Teil jahrelang nichts mehr von der Abmahnkanzlei gehört. Bis zum Eingang des Schreibens der Debcon Inkasso GmbH. „Debcon Inkasso Schreiben“ weiterlesen