Rechtsanwalt Hoesmann hat der Südwestpresse in Stuttgart als Rechtsexperte für ein Interview Rede und Antwort über Großhandelsplattformen gestanden und Tipps zum Umgang mit diesen Plattformen gegeben.
Großhandelsplattformen sollen eigentlich Unternehmen mit günstigen Waren versorgen. Einige Plattformen machen auch Werbung auf facebook und zum Teil melden sich viele Privatleute irrtümlich auf diesen Plattformen an.
Über einem besonders dreisten Fall berichtet jetzt die Südwestpresse in Stuttgart. Hier hat sich eine Kindergärtnerin, angelockt durch eine Facebook Werbung, bei einer Großhandelsplattform angemeldet. Jetzt fordert die Firma 240 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr und eine Anmeldegebühr von 79 €. Die Verbraucherzentrale Stuttgart sieht in dem System der Firma eine reine Abzocke. Auch die Verbraucherzentrale in Sachsen sieht das Angebot von B2B Technologie Chemnitz GmbH kritisch und will rechtlich gegen das Unternehmen vorgehen.
Im Rahmen der Berichtserstattung hat Rechtsanwalt als Experte Tipps für die Betroffenen gegeben. Wichtig ist, so Rechtsanwalt, dass man die Forderung der Großhandelsplattform nicht ignoriert. „Interview und Tipps zur Anmeldung auf Großhandelsplattformen – das ist reine Abzocke“ weiterlesen

Rechtsanwalt Hoesmann hat im Sat1 Frühstücksfernsehen als Experte zu der Fragen Stellung genommen, ob der Verkäufer haftet, wenn er eine eBay Auktion abbricht, weil er den angebotenen Gegenstand anderweitig teurer verkaufen konnte.
Unserer Medienrechtskanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor. In diesen urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Filesharing macht Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend.
Aktuell liegen uns zahlreiche Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co vor, die über die Kanzlei Waldorf Frommer eine Forderung von insgesamt 1.318,42€ geltend macht.
Eine praktische Studienzeit von drei Monaten – zusammen mit anderen Voraussetzungen nach dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) ebnet sie den Weg zum ersten juristischen Staatsexamen.
Die Erkennbarkeit einer Person im Rahmen einer Berichterstattung kann auch durch die Gesamtumstände gegeben sein. Selbst wenn nur einzelne Körperpartien gezeigt werden bzw. das Gesicht gepixelt wird, kann aus den weiteren Umständen einer Erkennbarkeit des Abgebildeten gegeben sein. 