Erneut hat ein Terroranschlag eine europäische Hauptstadt erschüttert. Am 22.03.2016 gab es in der belgischen Hauptstadt Brüssel mehrere Sprengstoffattentate, bei welchen über 30 Personen ums Leben gekommen sind.
In den Medien wird groß und breit über diese Terroranschläge berichtet. Dabei kommt die Berichterstattung nicht ohne Fotos aus, weshalb sich in den Nachrichten auch eine Vielzahl von Fotos findet. Diese Fotos zeigen sowohl die Spuren des Terroranschlages, Bilder der Rettungsmaßnahmen und zum Teil auch Bilder von verletzten Opfern.

Uns liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Näbig aus Berlin vor, in welcher Rechtsanwalt Näbig für die Firma Secura Consult Versicherungsmakler GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Hallwachs, bei unserem Mandanten einen angeblichen Datenschutzverstoß wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung abmahnt.
Rechtsanwalt Hoesmann bietet gemeinsam mit dem Fotografenportal fotograf.de ein kostenloses Webinar zum Fotorecht an.
Die Kanzlei Hoesmann hat in einem Verfahren gegen die öffentliche rechtliche Rundfunkanstalt des SWR vor dem Landgericht Potsdam ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000€ für die Klägerin errungen.
Drohnen erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit und mit der Verbreitung der Drohnen steigt natürlich auch die Gefahr von Rechtsverletzungen. Mit seiner Entscheidung vom 16. April 2015 (Az. 37 C 454/13) hat das Amtsgericht Potsdam eines der ersten deutschen Urteile zu Drohnenflügen erlassen.
Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat in der ARD Sendung Plusminus als Rechtsanwalt zur Textilkennzeichnungsverordnung Stellung genommen. Hinter dem sperrigen Begriff der Textilkennzeichnungsverordnung verbirgt sich eine gesetzliche Regelung, nach welcher Händler und Hersteller dazu verpflichtet sind, auf nicht tierische Produkte in Textilien hinzuweisen.
Vorsicht vor einer Anmeldung auf der Webseite grosshandel-produkte.de der Vendis GmbH. Wenn Sie sich auf dieser Seite anmelden, schließen sie ein zweijähriges Abo in Höhe von rund 239 € jährlich ab. Der Hinweis auf die Kosten wird von vielen Nutzern bei der Anmeldung übersehen
Drohnen erobern immer mehr unseren Alltag und werden in ein paar Jahren aus Sicht von Rechtsanwalt Hoesmann auch kommerziell stärker genutzt werden. Voraussetzung für eine effektive Nutzung sind neben der technischen Weiterentwicklung aber auch gute rechtliche Rahmenbedingungen.
Als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts garantiert das Recht am eigenen Bild jedem Menschen, selbst über die Veröffentlichung von Fotos zu entscheiden, auf denen er abgebildet ist. Daher dürfen Fotos in der Regel also nur dann veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung eingewilligt hat.