Fotos von Terroropfern aus Brüssel

 

opferErneut hat ein Terroranschlag eine europäische Hauptstadt erschüttert. Am 22.03.2016 gab es in der belgischen Hauptstadt Brüssel mehrere Sprengstoffattentate, bei welchen über 30 Personen ums Leben gekommen sind.

In den Medien wird groß und breit über diese Terroranschläge berichtet. Dabei kommt die Berichterstattung nicht ohne Fotos aus, weshalb sich in den Nachrichten auch eine Vielzahl von Fotos findet. Diese Fotos zeigen sowohl die Spuren des Terroranschlages, Bilder der Rettungsmaßnahmen und zum Teil auch Bilder von verletzten Opfern.

Zulässigkeit der Berichterstattung

Die Berichterstattung über Terroranschläge stellt einen der Kernpunkte der Aufgaben der Presse dar. So ist es ja gerade die Pflicht der Presse, über solche gravierende Ereignisse zu berichten. Die Frage ist nur, wie weit diese Berichterstattung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Opferschutzes, gehen darf?

Fotos von Terroropfern

Jeder Mensch ist durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Dies gilt auch und gerade für die Opfer eines Terroranschlags. Durch dieses Persönlichkeitsrecht dürfen Fotos von Personen nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt publiziert werden.

Umso verwunderlicher ist es, dass in mehreren deutschen Tageszeitungen, zum Teil großformatig auf der Titelseite, Bilder von Opfern des Terroranschlages publiziert werden. Diese zum Teil sehr verstörenden Bilder zeigen Menschen, die durch die schrecklichen Anschläge gezeichnet sind und zum Teil auch Verletzungen davongetragen haben.

Die Publikation solcher Bilder ist nach Ansicht des deutschen Presserates sensibel zu handhaben. In dem deutschen Pressekodex ist in Ziffer 8.2 geregelt, dass die Identität der Opfer besonders zu schützen ist. Daraus folgt eigentlich für die Presse, dass solche Bilder nur dann publiziert werden sollten, wenn die Identifikation der Personen nicht möglich ist, sprich die Person nicht erkennbar ist.

Kritik an der Berichterstattung

Als Rechtsanwalt für Medienrecht sehe ich die Berichterstattung über die Opfer der Brüsseler Terroranschläge in den Medien sehr kritisch. So sollten gerade die Opfer der Terroranschläge geschützt und nicht noch medial in die breite Öffentlichkeit gezerrt werden. Nur dann, wenn eine wirksame Zustimmung der jeweils abgebildeten Person vorliegt, sollte eine entsprechende Berichterstattung überhaupt stattfinden.

Unser Mitgefühl gilt allen Opfern
der Terroranschläge sowie deren Angehörigen !

Hintergrundwissen:

Pressekodex – Richtlinie 8.2 – Opferschutz
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

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