Klage wegen Twittermeldung – Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

In einem interessanten Verfahren streiten sich zwei Rechtsanwaltskanzleien um die Frage, ob ein Tweet mit 140 Zeichen bereits eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts darstellt.
Wie Rechtsanwalt Marcus Dury LLM berichtet, wird er wegen der Twittermeldung “Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Behm Rosenbaum vor. Abgemahnt wird ein [ZENSIERT]-Film der C. Filmverleih GmbH” verklagt.
Die Klägerin, die Verleihfirma des Films, vertritt die Auffassung, dass die Twittermeldung unwahre und herabsetzende Tatsachenbehauptungen enthalte, da der Film einem falschen Genre zugeordnet worden ist.
Durch diese Zuordnung werde das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Verleihfirma verletz, was zu einer Kreditgefährdung führe.
Es wird interessant sein, wie das Gericht entscheiden wird und zeigt erneut deutlich, dass man auch bei Twitter genau auf seine Worte achten muss, wenn es um wertende Äußerungen geht.

Wenn Sie Fragen zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht oder Äußerungsrecht haben, steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.



    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)


    Loading...

    Twitter und Recht – Die Tweets

    ParagraphenIn dem zweiten Teil des Aufsatzes “Twitter und Recht” geht es um die rechtlichen Stoplersteine der einzelnen Tweets.

    Teil eins des Aufsatzes hat sich mit der rechtskonformen Einrichtung des eigenen Accounts beschäftigt. Lesen Sie ihn hier nach – http://www.presserecht-aktuell.de/twitter-und-recht-teil-1/

    4. Haftung für Äußerungen

    Die bestehenden gesetzlichen Regeln und die daraus folgende Rechtsprechung zu Äußerungen im Netz gelten auch für Twitter. Es kann in diesem Fall dahinstehen, als was für ein Medium Twitter rechtlich angesehen wird. Bei Äußerungen haftet derjenige, der die Äußerung tätig, unabhängig von der jeweiligen Plattform.

    „Twitter und Recht – Die Tweets“ weiterlesen

    Wahlkampf und der Internetauftritt der Bundesregierung

    Webseite_BMI_crWie der vergangene Wahlkampf in den USA gezeigt hat, wird das Internet zu einem immer wichtigeren Medium in der Kommunikation.1 Dies ist ebenso in Deutschland erkannt worden; für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist das Internet mittlerweile auch zu dem zentralen Medium der Kommunikation geworden.

    Der aktuelle Wahlkampf für die Bundestagswahl2 wird auch im Internet ausgetragen. Alle Parteien haben ihre Internetauftritte überarbeitet und fast alle Kandidaten für den Bundestag präsentieren sich mit eigenen Webseiten dem Publikum. Auch Facebook, StudiVZ und Twitter werden als Kommunikationsmedium benutzt.

    Interessant aus rechtlicher Sicht ist jedoch auch der Internetauftritt der Ministerien selbst. Diese müssen nämlich in der Wahlkampfzeit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht über Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten entsprechen. Hintergrund dafür ist, dass die Parteien möglichst nicht die Bundesministerien zu Wahlkampfbeeinflussung in ihrem politischen Sinne nutzen sollen.

    „Wahlkampf und der Internetauftritt der Bundesregierung“ weiterlesen