Bei einem Verstoß gegen eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung droht neben einer Vertragsstrafenforderung auch eine neue Abmahnung.
Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, den der Unterlassungsgläubiger und der Unterlassungsschuldner schließen. Meistens geht einer Unterlassungserklärung eine Abmahnung voraus, welche der Unterlassungsgläubiger wegen einer Rechtsverletzung des Unterlassungsschuldner sendet. Mit der Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt, weil sich der Unterlassungsschuldner verpflichtet, den abgemahnt Verstoß nicht noch einmal zu wiederholen. Falls es doch zu einer Wiederholung kommt, muss er durch die Unterlassungserklärung eine Geldsumme an den Unterlassungsgläubiger bezahlen.