Ein Amazon Marketplace Händler muss seine Angebote regelmäßig auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht prüfen. Die bloße stichprobenartige Überprüfung seiner Angebote reicht nach Ansicht des Kammergerichts Berlin nicht aus. Insbesondere wenn Angebotstexte durch Dritte verändert werden können, wie dies bei Amazon der Fall ist, muss ein Händler regelmäßig seine Angebote auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen. Ein Amazon Händler haftet als Störer für Änderungen durch Dritte. „Haftung Amazon Marketplace“ weiterlesen
Verstoß gegen Unterlassungserklärung
Bei einem Verstoß gegen eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung droht neben einer Vertragsstrafenforderung auch eine neue Abmahnung.
Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, den der Unterlassungsgläubiger und der Unterlassungsschuldner schließen. Meistens geht einer Unterlassungserklärung eine Abmahnung voraus, welche der Unterlassungsgläubiger wegen einer Rechtsverletzung des Unterlassungsschuldner sendet. Mit der Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt, weil sich der Unterlassungsschuldner verpflichtet, den abgemahnt Verstoß nicht noch einmal zu wiederholen. Falls es doch zu einer Wiederholung kommt, muss er durch die Unterlassungserklärung eine Geldsumme an den Unterlassungsgläubiger bezahlen.
Bestimmung der Höhe einer Vertragsstrafe bei Wiederholung einer Urheberrechtsverletzung
Kommt es zur Verletzung von Urheberrechten, so kann der Verletzer die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. Dabei verpflichtet sich der Verletzer nicht nur zur Unterlassung der Urheberrechtsverletzung, sondern auch zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er erneut das Urheberrecht verletzt. „Bestimmung der Höhe einer Vertragsstrafe bei Wiederholung einer Urheberrechtsverletzung“ weiterlesen