Wahlplakate mit dem Text »HÄNGT DIE GRÜNEN!« müssen abgehängt werden

Die Wahlplakate der Partei „Der III. Weg“ haben bundesweit für eine breite Diskussion gesorgt. In vielen Gemeinden mussten die Plakate abgehängt werden. Nicht jedoch in Zwickau, da das Landgericht Chemnitz die Plakate noch als teilweise zulässig erachtet hat. Diese Entscheidung, wist sehr kontrovers diskutiert worden und wurde jetzt vom sächsischen Oberverwaltungsgericht korrigiert: Die Plakate müssen abgehangen werden.

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Verwaltungsgericht Hängt die Grünen ist eine zulässige Meinungsäußerung

Hängt die Grünen“ mit diesem Wahlplakat macht die rechtsextreme Splitterpartei „III Weg“ zurzeit bundesweit Schlagzeilen. Das Wahlplakat wird von vielen als rechte Hetze und als „Hatespeech“ aufgefasst, ruft es doch eindeutig zweideutig zur Gewalt gegen die Grünen auf. Die Wahlwerbung wurde daher in einigen Gemeinden verboten und das Wahlplakat musste abgehängt werden. „Verwaltungsgericht Hängt die Grünen ist eine zulässige Meinungsäußerung“ weiterlesen

Satire von Wahlplakaten

Der aktuelle Bundestagswahlkampf ist vor allem durch eine starke Bildkommunikation geprägt und die Parteien versuchen mit möglichst einprägsamen Motiven, die Aufmerksamkeit des Wählers zu gewinnen.

Die Wahlplakate der Parteien werden im Internet häufig satirisch bearbeitet und durch die Umwandlung des jeweiligen Slogans in einen anderen politischen Kontext gerückt.
Fraglich ist, ob eine solche satirische Bearbeitung eigentlich zulässig ist.

Bei der Beantwortung dieser Frage sind drei verschiedene Anspruchsebenen zu unterscheiden:
1. Die möglichen Ansprüche des abgebildete Politiker selbst,
2. die Ansprüche der jeweilige Partei,
3. schließlich die möglichen Ansprüche des Fotografen. „Satire von Wahlplakaten“ weiterlesen