Die Wahlplakate der Partei „Der III. Weg“ haben bundesweit für eine breite Diskussion gesorgt. In vielen Gemeinden mussten die Plakate abgehängt werden. Nicht jedoch in Zwickau, da das Landgericht Chemnitz die Plakate noch als teilweise zulässig erachtet hat. Diese Entscheidung, wist sehr kontrovers diskutiert worden und wurde jetzt vom sächsischen Oberverwaltungsgericht korrigiert: Die Plakate müssen abgehangen werden.
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