Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen

Im Medienrecht gilt der Grundsatz, dass deutlich zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten unterschieden werden muss. Der Leser muss erkennen können, ob es sich bei einem Beitrag um einen redaktionellen oder einen bezahlten Inhalt handelt.

Der BGH (Urteil vom 6. Februar 2014 I ZR 2/11 GOOD NEWS II) hat in einem Urteil entschieden, dass ein Presseunternehmen einen von einem Unternehmen bezahlten redaktionellen Beitrag in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff “Anzeige” kennzeichnen muss.

In dem zugrunde liegenden Fall veröffentlichte das beklagte Presseunternehmen zwei Beiträge, für die sie von Sponsoren ein Entgelt erhalten hatte. Das hatte die Beklagte mit dem Hinweis “sponsored by” und der graphisch hervorgehobenen Angabe des werbenden Unternehmens kenntlich gemacht. „Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen“ weiterlesen

Schleichwerbung im Fernsehen gerügt


Die Aufsichtskommission für den Rundfunk (ZAK) hat unzulässige Schleichwerbung innerhalb der n-tv-Nachrichten beanstandet. Im Rahmen der Ausstrahlung des Beitrags “Autotipps für den Winter” innerhalb der n-tv-Nachrichten am 23. Januar 2013wurden die Dienstleistung der Fa. A.T.U. übermäßig herausgestellt und damit gegen das Verbot der Schleichwerbung verstoßen.

Die ZAK hat darüber hinaus beanstandet, dass mit einem Werbespot während der Sendung “Das perfekte Dinner” auf VOX gegen das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt verstoßen wurde. Innerhalb der Kochsendung am 14. März 2013 wurde ein Split Screen-Werbespot für ein Käseprodukt ausgestrahlt, der optisch und verbal über den vorausgehenden redaktionellen Hinweis “Die perfekte Empfehlung” mit der Sendung “Das perfekte Dinner” verbunden wurde. Diese unmittelbare Verknüpfung des Split Screen-Werbespots mit dem redaktionellen Programm verletzte das Gebot der leichten Erkennbarkeit und Unterscheidbarkeit von Programm und Werbung.
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Werbende Pressemitteilungen müssen als Anzeige gekennzeichnet werden

Wer eine werbende Pressemitteilung eines Unternehmens unverändert übernimmt und in sein eigenes redaktionelles Angebot einbaut, muss die entsprechende Pressemitteilung als Werbung kennzeichnen.

Unterbleibt eine entsprechende Kennzeichnung, so liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wie das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 329/11) in einer Entscheidung betont.
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Werbung mit Testurteilen

Bei der Werbung mit Testurteilen sind viele juristische Feinheiten zu beachten.
Die Kanzlei Hoesmann hat auf presserecht-aktuell einen Beitrag veröffentlicht, was bei der Werbung mit Testurteilen zu beachten ist.

Wenn Sie Fragen zu der korrekten Gestaltung einer Werbeanzeige haben, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne persönlich zur Verfügung.
Die Kanzlei Hoesmann berät Sie bundesweit – der telefonische Erstkontakt ist bei uns kostenlos.

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