Schleichwerbung im Fernsehen gerügt


Die Aufsichtskommission für den Rundfunk (ZAK) hat unzulässige Schleichwerbung innerhalb der n-tv-Nachrichten beanstandet. Im Rahmen der Ausstrahlung des Beitrags “Autotipps für den Winter” innerhalb der n-tv-Nachrichten am 23. Januar 2013wurden die Dienstleistung der Fa. A.T.U. übermäßig herausgestellt und damit gegen das Verbot der Schleichwerbung verstoßen.

Die ZAK hat darüber hinaus beanstandet, dass mit einem Werbespot während der Sendung “Das perfekte Dinner” auf VOX gegen das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt verstoßen wurde. Innerhalb der Kochsendung am 14. März 2013 wurde ein Split Screen-Werbespot für ein Käseprodukt ausgestrahlt, der optisch und verbal über den vorausgehenden redaktionellen Hinweis “Die perfekte Empfehlung” mit der Sendung “Das perfekte Dinner” verbunden wurde. Diese unmittelbare Verknüpfung des Split Screen-Werbespots mit dem redaktionellen Programm verletzte das Gebot der leichten Erkennbarkeit und Unterscheidbarkeit von Programm und Werbung.

Wegen der Werbeunterbrechung der Kindersendung „Die Pinguine aus Madagaskar“ im Programm des Senders Nickelodeon hat die ZAK schließlich eine Beanstandung ausgesprochen. Die Ausstrahlung am 28. Mai 2013 war durch einen Werbeblock unterbrochen worden. Als Kindersendung hätte „Die Pinguine aus Madagaskar“ jedoch nicht durch Werbung unterbrochen werden dürfen.
(Quelle: ZAK-Pressemitteilung 07/2013)


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Die Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung wird häufig nicht beachtet und Verstöße in der Regel streng geahndet. Daher sollte nicht nur bei TV Sendungen, sondern auch bei Printpublikationen und Webseiten darauf geachtet werden, dass das Trennungsgebot zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten eingehalten wird.
Wenn Sie Fragen zu der konkreten Gestaltung bzw, Einbindung von Werbung haben, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung und beraten Sie, wie Sie teure Fehler im Vorfeld vermeiden können.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.



    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)


    Loading...