Lucky Strike Werbung: Dieter Bohlen und Ernst August unterliegen vor Gericht

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Am vergangenen Donnerstag, 19.02.2015, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Rechtsstreit zwischen Dieter Bohlen und Ernst August von Hannover gegen die ironisch- satirische Werbung von Lucky Strike aus den Jahren 2000 und 2003. 

Das Gericht wies die Klage ab.

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Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook

facebookWenn Sie sich heute auf Facebook angemeldet haben, haben sie auch den neuen Facebook Nutzungs- Bedingungen zugestimmt. Mit diesen Änderungen lässt sich Facebook eine Reihe von Rechten einräumen. Wir zeigen Ihnen die wesentlichen Änderungen.

Widerspruch gegen die Facebook Bedingungen

Wie üblich kursieren jetzt Meldungen auf Facebook, in denen einzelne Nutzer den neuen Bedingungen widersprechen. Ein solcher Widerspruch ist juristisch gesehen jedoch unbeachtlich. Wenn Sie den neuen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen wollen, dann ist die einzige Möglichkeit, die sie haben, Facebook nicht mehr zu nutzen.

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Beweislast bei Behauptung einer Werbung mit Spitzenstellung

paragraphBeim Ankauf von Gold und Edelmetallen wird gerne mit Superlativen geworben. „Top-Preise, Höchstpreise, Spitzenpreise“ usw. sind dabei gängige Aussagen, um Kunden anzulocken. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn solche Aussagen gar nicht den Tatsachen entsprechen. Hier hat der BGH nun dazu entschieden, dass der Abmahner die Beweislast für den Nachweis des Wahrheitsgehalts trägt. Wird der Nachweis erbracht, handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß, der abgemahnt werden kann. „Beweislast bei Behauptung einer Werbung mit Spitzenstellung“ weiterlesen

Werbung für Prostitution und Sexspielzeug eingeschränkt

no_aktNach einem Beschluss des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), darf Werbung für Prostitution und Sexspielzeug grundsätzlich in Zukunft nur zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ausgestrahlt werden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass der BLM vermehrt sexualisierte Inhalte in privaten bayerischen Hörfunk- und Fernsehprogrammen beobachtet. Die Inhalte umfassen u.a. Werbung für Bordelle und sexuelle Hilfsmittel. Über diese, auch im Tagesprogramm ausgestrahlte Werbung haben sich nach Angaben des BLM zahlreiche Zuschauer beschwert.

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