Wettbewerbsrecht Zuständigkeit der Gerichte nach altem oder neuem Gesetz?

Wettbewerbsrecht Zuständigkeit

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, auch Gesetz gegen den Abmahn-Missbrauch genannt, gilt nicht für Klagen, welche vor dem 2. Dezember 2020 zugestellt worden sind. Klageschriften, die noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs am 02. Dezember 2020 zugestellt wurden, werden nach der alten Fassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) behandelt. „Wettbewerbsrecht Zuständigkeit der Gerichte nach altem oder neuem Gesetz?“ weiterlesen

Berufung bei dem sachlich unzuständigen Gericht durch fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

berufung

Eine Berufung ist nur dann rechtzeitig eingelegt, wenn diese fristgerecht bei dem funktionell zuständigen Gericht eingereicht wird. Welches Gericht funktionell zuständig ist, wird in aller Regel durch die Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt.

Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

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Internationale Zuständigkeit – Abrufbarkeit genügt für Verstoß im Inland

curiaNach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Betreiber einer Website, die in Deutschland unter der Top Level Domain .de abrufbar ist, für eine Urheberrechtsverletzung auch im Ausland verantwortlich gemacht und dort verklagt werden. Sofern die Website auch vom Ausland abrufbar ist, ist eine Haftung möglich. „Internationale Zuständigkeit – Abrufbarkeit genügt für Verstoß im Inland“ weiterlesen

Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet


Informationen sind weltweit abrufbar, Gerichte in der Regel aber nur national zuständig. Dies führt in der Praxis häufiger zu dem Problem, welches Gericht bei grenzüberschreitenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen zuständig ist und ob nicht auch ein deutsches Gericht für eine im Ausland begangene Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet zuständig sein kann.

Dieses wurde jetzt vom BGH bejaht. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen eines im Ausland ansässigen Medienunternehmens ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Ansicht des BGH gegeben. Maßgeblich ist, dass sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet.
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