Auch dies hängt wieder von dem Einzelfall ab. Wurde keine Vereinbarung getroffen ist das Namensnennungsrecht zu beachten. Hat der Fotograf das Foto jedoch zur freien Nutzung übergeben, ist in der Regel von einem Verzicht auf das Namensnennungsrecht auszugehen.
Muss der Name bei dem Bild selbst stehen?
Nicht unbedingt. Es muss jedoch eine Zuordnung zwischen dem Bild und dem Namen des Fotografen möglich sein. Juristisch perfekt ist, wenn der Name direkt bei dem Bild selbst, jedoch ist auch ein Verweis im Impressum ausreichend.
Es ist technisch nicht möglich, den Namen auf der Webseite zu nennen, muss ich es trotzdem?
Ja, da der Name nicht aber unbedingt bei dem Bild selbst stehen muss, kann dieser auch in dem gesetzlich vorgeschriebenen Impressum oder einer Unterseite genannt werden. Ist tatsächlich nicht möglich, sollte Rücksprache mit dem Fotografen gehalten werden.
Ich wurde durch einen Rechtsanwalt wegen der fehlerhaften oder fehlenden Benennung angeschrieben (abgemahnt) und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Schadensersatzes aufgefordert, muss ich das beachten?
Unbedingt! Handelt man nicht innerhalb der gesetzten Fristen, kann sehr schnell eine einstweilige Verfügung drohen. Vielfach ist zu beobachten, dass in Abmahnungen deutlich überhöhte Gebühren gefordert werden, daher sollten bei Zweifeln diese durch einen Fachmann überprüft werden.
Anhaltspunkte sind zum Beispiele ein Streitwert von über 10.000 € für die Nutzung eines Bildes oder eine unklare Aufschlüsselung der fiktiven Lizenzkosten.
Ist es sinnvoll auf ein Vergleichsangebot einzugehen?
Zum Teil kann es aber mitunter sinnvoll sein, das in manchen Abmahnungen gemachte Vergleichsangebot zu akzeptieren. Wenn der Verstoß eindeutig und nachvollziehbar ist und die Kosten sich in einem angemessenen Rahmen bewegen, kann es aus finanziellen Gründen sinnvoll sein, das Angebot zu akzeptieren und so eine weitere, womöglich noch gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern.
Gibt es Urteile zu dem Namensnennungsrecht?
Es gibt zahlreiche Urteile, in denen es um das Namensnennungsrecht des Urhebers geht.
Die Aufzählung der Urteile hier ist keinesfalls abschließend, sondern nur eine kleine Auswahl:
LG Bielefeld 07.08.2007, Az. 4 O 329/01; BGH, 16.06.1994 – I ZR 3/92; OLG Hamm, 07.08.2007 – 4 U 14/07; OLG Düsseldorf, 09.05.2006 – 20 U 138/05; LG Düsseldorf, 19.03.2008 – 12 O 416/06; OLG München, 20.12.2007 – 29 U 5512/06; OLG München, 04.09.2003 – 29 U 4743/02; LG Köln, 29.11.2007 – 28 O 102/07; LG Kiel, 02.11.2004 – 16 O 112/03; AG Düsseldorf, 18.08.2009 – 57 C 14613/08; LG München I, 26.07.1995 – 21 O 18884/93; AG Düsseldorf, 07.12.2011 – 57 C 9013/09; AG Düsseldorf, 13.07.2011 – 57 C 1701/11
