Ist das Namensnennungsrecht gesetzlich geregelt?

Ja, der § 13 Urheberrechtsgesetz schreibt dies eindeutig und für jedermann verständlich vor:
„(Der Urheber) kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist“.

Was ist der Hintergrund des Namensnennungsrechts?

Hintergrund dieser Vorschrift ist sowohl der Schutz des ideellen Interesses des Fotografen, mit seiner Fotografie in Verbindung gebracht zu werden, als auch sein materielles Interesse durch die mögliche Werbewirkung einer Veröffentlichung seines Namens, da dessen Nennung Folgeaufträge nach sich ziehen kann.

Steht dieses Recht jedem Fotografen zu?

Das Recht steht jedem Urheber, also auch jedem Fotografen zu. Berufsfotografen haben jedoch ein besonderes wirtschaftliches Interesse an der Namensnennung haben.
Die “Werbewirkung” ist ein für diese Berufsgruppe nicht zu unterschätzender Wert. Bei reinen Amateurfotografen besteht dieses wirtschaftliche Interesse nicht, daher wird von einigen Gerichten ein Schadensersatzanspruch verneint, wenn bei Amateuren das Recht nicht beachtet wird. Ein Recht auf Namensnennung steht ihnen aber gleichwohl zu.

Muss ich auch einen Schadensersatz bezahlen, wenn ich das Bild bei fotolia oder anderen Stock-Fotoagenturen gekauft habe?

Ja, wenn es sich um das Bild eines Berufsfotografen handelt, hat dieser das Recht, einen Schadensersatz zu fordern. Bei Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts wird der Schaden in der Regel im Wege der Lizenzanalogie berechnet. Dieser muss sich dabei nicht an dem Wert des Bildes bei der Stock-Fotoagentur orientieren, sondern kann auch über, den in der Regel höheren Wert, der MFM-Liste berechnet werden.

Ich bin Fotograf und stelle ein Verstoß fest, soll ich selber vorgehen?

Selbstverständlich ist es für jeden Urheber möglich, selbst gegen Verstöße vorzugehen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt die Rechte wesentlich schneller und effektiver durchsetzen kann. Die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwalts sind bei einem begründeten Verstoß übrigens von der Gegenseite zu tragen.