MARKENRECHT

Um sich erfolgreich von seinen Mitbewerbern zu unterscheiden, ist ein starker Markenname unerlässlich. Genauso wichtig ist es, diesen Markennamen umfassend zu schützen.

Am besten von Beginn an und wir stehen Ihnen gerne als Partner zur Seite.
Wir melden nicht nur Ihre Marken neu an oder verteidigen Sie bei markenrechtlichen Verletzungen. Gerne recherchieren wir bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung die Machbarkeit einer Markenanmeldung und Überprüfen, ob es bei Ihrem gewünschten Markennamen eventuell Probleme geben kann.

Dabei vertreten wir Sie sowohl national als auch international. Wir streben eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit an. Nach Ihrer Markenanmeldung lassen wir Sie nicht allein.

Gerne überwachen wir Ihre Marke und überprüfen, ob es später Markenanmeldung von Dritten gibt, die das Markenrecht unserer Mandanten verletzen könnten, und wir verteidigen aktiv die Marken unserer Mandanten.

Wenn Sie Fragen zu Markenrecht haben, stehen wir Ihnen sehr gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Telefon: 030 – 956 07 177

E-Mail: office@hoesmann.eu

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PROZESSFÜHRUNG

Wir vertreten Sie vor Gericht.
Die Führung von gerichtlichen Streitigkeiten vor Gerichten in erster Instanz und in Berufungsverfahren gehört zu unseren Schwerpunkten. Wir setzen uns für Ihr Recht ein!

Gerne bewerten wir im Vorfeld Prozessrisiken und versuchen, insbesondere auf dem Verhandlungsweg Lösungen zu finden.

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FORDERUNGSEINZUG UND INKASSO

Unbezahlte Rechnungen können für Sie zu einem großen wirtschaftlichen Problem werden und im schlimmsten Fall sogar in die Insolvenz führen. Die Erfahrung zeigt, dass sich diese Probleme vermeiden lassen, wenn Außenstände effektiv und konsequent eingetrieben werden.

Wir stehen Ihnen als Partner kompetent zur Seite und wir helfen Ihnen, Ihre Forderungen schnellstmöglich durchzusetzen.

Rechtsanwälte sind, im Gegensatz zu klassischen Inkassounternehmen befugt, Sie vom ersten Mahnschreiben bis zum Gerichtsprozess zu begleiten und das Verfahren in Ihrem Namen zu führen.

Dies bedeutet für Sie weniger Aufwand und schnelleren Erfolg.

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SCHULUNGEN UND VORTRÄGE

Vorsprung durch Wissen.

Herr Rechtsanwalt Hoesmann ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) und lehrt als Dozent an der Akademie Deutsche Pop. Er verfügt über eine große Erfahrung in der verständlichen Vermittlung komplexer juristischer Fragen an juristische Laien.

Häufig gibt er bei Unternehmen, Agenturen und Behörden für Schulungen für Workshops und Schulungen angefragt.

Gerne hält er auch bei Ihnen einen praxisbezogenen Workshop.

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INTERNATIONALE PROJEKTE

Bei internationalen Projekten, gerade in Bulgarien bieten wir Ihnen eine internationale Beratung an. Wir arbeiten mit internationalen Experten zusammen, um eine umfassende Lösung Ihrer Probleme zu bieten.

Durch eine langjährige Tätigkeit im Auswärtigen Amt und bei der Deutschen Welle verfügt Rechtsanwalt Hoesmann über eine große internationale Erfahrung.

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Ist das Namensnennungsrecht gesetzlich geregelt?

Ja, der § 13 Urheberrechtsgesetz schreibt dies eindeutig und für jedermann verständlich vor:
„(Der Urheber) kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist“.

Was ist der Hintergrund des Namensnennungsrechts?

Hintergrund dieser Vorschrift ist sowohl der Schutz des ideellen Interesses des Fotografen, mit seiner Fotografie in Verbindung gebracht zu werden, als auch sein materielles Interesse durch die mögliche Werbewirkung einer Veröffentlichung seines Namens, da dessen Nennung Folgeaufträge nach sich ziehen kann.