Drohne und Recht

drohne5Drohnen erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Die Steuerung ist kinderleicht – benötigt wird lediglich eine Fernbedienung oder ein Smartphone. Jedoch gibt es einige rechtliche Punkte, die Sie bei Ihrem Flugvergnügen unbedingt beachten sollten. Daher geben wir Ihnen einen Überblick der Rechtslage bei dem Einsatz von Drohnen.

Das Gewicht der Drohne entscheidet

Anders als beim Autofahren benötigen Sie grundsätzlich für den Flug mit einer Drohne keine Flugerlaubnis. Sie müssen jedoch eine gesonderte bzw. auf dieses Gerät erweiterte Haftpflichtversicherung haben.

Ab dem sportlichen Drohnen-Gewicht von 5kg und mehr ist eine Aufstiegserlaubnis Pflicht. Diese kann bei der für das Bundesland zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden und ist mitunter nicht ganz preiswert. Da es sich hierbei um eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis handelt, obliegt die Ausgestaltung der Gebührenhöhe den Bundesländern selbst. Sollten Sie ein Luftfahrzeug mit einem Gesamtgewicht unter 5kg besitzen und dieses lediglich zur Sport- und Freizeitgestaltung nutzen, können wir größtenteils Entwarnung geben, denn hierfür ist keine Erlaubnis notwendig. Alle Fluggeräte über 25kg sind dagegen gänzlich in Deutschland verboten. Haben Sie keine Aufstiegserlaubnis für erlaubnispflichtige Flugobjekte, kann Ihnen ein happiges Bußgeld drohen.

Die private Nutzung

drohne1Piloten, die ihre Drohne, ob unter oder über 5kg, zur Sport- und Freizeitgestaltung – also privat, nutzen wollen, müssen sich dennoch an einige Auflagen und Beschränkungen halten. Autofahrern ist es nicht erlaubt, das Automobil betrunken zu steuern. Dasselbe gilt für Drohnen-Piloten!

Dagegen dürfen Kinder Drohnen jedoch unter Aufsicht fliegen lassen. Um die weitere Luftsicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten, sollten Sie darauf achten, dass Sie die maximale Flughöhe von 100m nicht überschreiten. Um nicht gegen landesrechtliche Flughöhenbegrenzungen zu verstoßen, sollten Sie sich jedoch vorher zum gewünschten Flugort informieren. Des Weiteren darf das Fluggerät nur innerhalb Ihrer Sichtweite geflogen werden.

Die berufliche Nutzung

drohne2Auch für die berufliche Nutzung von Drohnen, um zum Beispiel Videos und Bilder von oben zu generieren, um diese anschließend auszuwerten und zu verkaufen, gelten die Begrenzungen der Flughöhe und Sichtweite.

Bei der gewerblichen Nutzung ist eine Aufstiegsgenehmigung unabhängig vom Gewicht der Drohne ebenso wie die Haftpflichtversicherung zur Verpflichtung des Piloten Pflicht.

Drohne nie ohne Genehmigung nutzen

Falls Sie die Ihre Drohne beruflich nutzen wollen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich im Vorfeld über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erkundigen und diese auch einzuhalten. Insbesondere ist die Genehmigung ein Muss! Ein Drohnen-Besitzer musste in Mecklenburg-Vorpommern erst kürzlich 1.500 € Bußgeld bezahlen, da er keine Aufstiegsgenehmigung gehabt hat. Die Rechtslage bei Drohnen ist hier eindeutig.

Verbotene Orte!

drohne6Trotz Aufstiegserlaubnis sind Sie nicht berechtigt, Ihre Drohne überall aufsteigen zu lassen. Über den Köpfen von Menschen oder Menschenansammlungen hat sie nichts zu suchen! Zu groß ist die Gefahr eines ungeplanten Absturzes oder die Beeinträchtigung anderer Rechte.

Ebenso dürfen keine Unglücksorte oder Polizeieinsätze, Gefängnisse, Kasernen, Kraftwerke, Naturschutzgebiete und Flughäfen überflogen werden. Insbesondere bei letzteren ist ein Abstand von mindestens 1,5km einzuhalten und ein Aufstieg innerhalb der Kontrollzone der Flughäfen strengstens untersagt!

Flugort Großstadt

drohne3In Großstädten ist die Nutzung von Drohnen im Gegensatz zu den ländlichen Regionen sehr stark eingeschränkt. Was viele Drohnen-Besitzer beispielsweise in Berlin nicht wissen: Fast ganz Berlin liegt in einer solchen Kontrollzone und der Flug ist ohne Genehmigung verboten.

In diesen ist zusätzlich die Genehmigung der Tower der Flughäfen notwendig. Sie müssen einem Aufstieg zustimmen, um etwaige Kollisionen, wie beinahe auf dem Londoner Flughafen Heathrow geschehen, zu vermeiden. Die kleinen Flieger erscheinen oft nicht auf dem Radar, dadurch ist ein Zusammenstoß fast unvermeidbar – ein immenser Schaden die Folge.

Gesonderte Haftpflichtversicherung ein Muss!

Die normale Haftpflichtversicherung gilt nicht für den Einsatz von Drohnen. Für Drohnen benötigen Sie eine besondere Haftpflichtversicherung, die über die übliche Privathaftpflicht hinausgeht. Das Gefahrenpotenzial von Drohnen wird bislang leider noch unterschätzt. Allerdings liegt ein Absturz aus menschlichem oder technischem Unvermögen über dem Auto des Nachbarn oder anderen Gütern nicht gerade in weiter Ferne. Für alle Personen- oder Sachschäden muss der Drohnen-Pilot aufkommen.

Was dürfen Sie mit der Drohne filmen?

drohne7Jetzt haben Sie schon eine Drohne, eine Versicherung und eine örtliche Aufstiegsgenehmigung. Sie wollen die Welt von oben sehen, das heißt also, die Drohne ist mit einer Film- oder Kamerafunktion ausgestattet. Auf welche Rechte müssen Sie dabei achten, wie ist die Rechtslage?

Sollten Sie fremde Grundstücke überfliegen, benötigen Sie grünes Licht der Grundstückseigentümer. Befinden sich hierauf private Gebäude bedarf es unter besonderen Umständen vor der Veröffentlichung ebenso der Einwilligung des Architekten. Für öffentliche Gebäude sind dagegen Behörden zuständig. Ob hier das Argument der Panoramafreiheit Anwendung findet, wird im Einzelfall erst vor Gericht entschieden.

Aber nicht nur das: Filmen Sie öffentliche Veranstaltungen, entsteht nicht nur ein erhöhtes Verletzungspotenzial. Ihre Filmaufnahmen unterliegen außerdem dem Hausrecht des Veranstalters, sodass Sie auch von diesem die Genehmigung benötigen.

Sind auf Ihren Aufzeichnungen Menschen abgebildet und dazu auch noch identifizierbar, brauchen Sie von diesen Personen die Genehmigungen. Ihr Persönlichkeitsrecht und insbesondere ihr sogenanntes „Recht am eigenen Bild“ könnte durch Ihre Aufnahmen durchaus beeinträchtigt sein. Um sich kostspielige Abmahnungen zu ersparen, sollten Sie gerade vor dem Veröffentlichen etwaiger Beiträge bei Facebook, Twitter und Co., die Zustimmung der abgebildeten Personen schriftlich haben. Ebenso können Aufnahmen unter bestimmten Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Rechte haben Sie als Drohnen Pilot?

drohne4Sollte eine Person sich an Ihrer Drohne stören und diese vorsätzlich vom Himmel holen, können Sie natürlich auch Schadensersatzansprüche gegen sie geltend machen oder strafrechtlich gegen sie vorgehen.

Sie sind als Drohnen-Pilot und Bediener der Kamera Urheber der Aufzeichnungen. Nutzt oder veröffentlicht also jemand Ihre Film- oder Kameraaufnahmen widerrechtlich, kommt Ihnen die volle Breite des urheberrechtlichen Schutzes zugute.

Rechtsanwalt HoesmannAnmerkung Rechtsanwalt Hoesmann

Wir betreuen bereits zahlreiche Mandanten, welche als Berufsfotografen Ihre Drohne nutzen. Die dabei von den Profis gemachten Fotos eröffnen neue Perspektiven und sind äußerst interessante, unbekannte Perspektiven.

Wichtig ist jedoch auch, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Unsere Mandanten haben die entsprechenden Genehmigungen und Versicherungen. Durch unsere Schulungen und Beratungen wissen unsere Mandanten, was Sie beachten müssen. Insbesondere wissen unsere Mandanten auch, was sie fotografieren dürfen und was nicht.

Wenn Sie auch über den beruflichen Einsatz einer Drohne nachdenken, beraten wir Sie gerne.

Der Aufsatz entstand in Zusammenarbeit mit Jana Hähnlein.
Wir bedanken uns bei Jochen Eckel für die Fotos – http://www.luftbild-foto.com

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