Bootleg DVDs, also inoffizielle und von den Rechteinhabern nicht autorisierte Mitschnitte von Konzerten, dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nicht verkauft werden.
Der Verkauf dieser Konzertmitschnitte verletzt das urheberrechtliche Verbreitungsrecht der Rechteinhaber.
Diese Erfahrungen müssen auch immer wieder mal eBay Nutzer machen, die zum Teil regulär erworbene Konzert DVDs auf eBay anbieten. Nach außen sehen die Bootlegs DVDs wie ein originaler, autorisierter Konzertmitschnitt aus und sind zum Teil auch mit EAN Nummern und weiteren offiziellen Siegeln versehen.
Dieses ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Verkauf, selbst wenn der Anbieter es nicht einmal weiß, dass es sich um einen Bootleg handelt, nach dem Urheberrecht nicht erlaubt ist.
Die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner mahnt in diesem Zusammenhang zahlreiche eBay Nutzer ab, die solche DVDs oft ohne Kenntnis der urheberrechtlichen Lage anbieten. Die Hamburger Anwälte fordern neben einem Unterlassen auch umfangreiche Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
In den meisten Fällen sind die Forderungen deutlich überhöht.
Es ist nicht so, dass wie von der Gegenseite behauptet, in dem Verkauf auch automatisch eine gewerbliche Handlung vorliegt, die einen Streitwert von 10.000€ rechtfertigt.
Vielmehr liegt hier, was so auch von Hamburger Gerichten bereits bestätigt worden ist, eine einfach gelagerte Urheberrechtsverletzung vor, die den Anspruch der Rechtsanwälte auf 100 € beschränkt.
Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen des Anbietens einer Bootleg DVD bekommen haben, ist diese Abmahnung unbedingt ernst zu nehmen.
Insbesondere sollte, auch um weitere gerichtliche Schritte zu verhindern, unbedingt innerhalb der Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen des Anbietens eines Konzert Mitschnittes bekommen haben, stehen wir Ihnen gerne auch kurzfristig bundesweit zu Ihrer Verfügung und helfen Ihnen.
Das Anbieten von Konzertmittschnitten bei eBay kann teuer werden