Streitwert bei Bildrechtsverletzung 7.500 EUR

icon_27Bei Bildrechtsverletzungen sind neben einem Schadensersatz auch die Anwaltskosten zu ersetzen. Die Höhe der Anwaltskosten berechnen sich aus dem Streitwert.

Die Höhe des Streitwertes ist immer wieder Teil gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss festgestellt, dass für die unerlaubte Nutzung einer Fotografie bei Facebook ein Streitwert von 7500 € anzusetzen ist.

Es gibt keinen Regelstreitwert

Das Gericht stellte in seiner Entscheidung jedoch fest, dass es bei urheberrechtlichen Streitigkeiten keinen festen Regelstreitwert gibt. Die Höhe des Streitwertes bemisst sich vielmehr immer nach den Umständen des konkreten Einzelfalles.

Umstände des Einzelfalles sind zu berücksichtigen

Bei der Bemessung des Streitwerts ist dabei das Interesse des jeweiligen Antragstellers an der Durchsetzung seiner Rechte bei einer „ex-ante-Betrachtung” der Ausgang für die Festlegung des Streitwerts.

Ebenso ist auch der sog. Angriffsfaktor, d. h. der Umfang der drohenden Verletzungen und Ausmaß des Verschuldens zu berücksichtigen. Schließlich ist auch der Marktwert des Werkes zu berücksichtigen. (Beschluss v. 17.12.2014 – Az.: 310 0 162/14)

hoesmannAnmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Leider beobachten wir immer wieder, dass für kleinste Verstöße im Urheberrecht sehr hohe Streitwert durch den Abmahner angesetzt werden. Das Landgericht macht in seiner Entscheidung deutlich, dass es trotz eines Verstoßes immer auch auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

Daher können wir nur dazu raten, die von der Gegenseite vorgegebenen Streitwerte zumindest kritisch zu hinterfragen und im Zweifel gegen überhöhte Streitwerte vorzugehen.

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