Streitwert des Klägers in Wettbewerbssachen

Urteil

Der Streitwert spielt im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht bei Abmahnungen eine wichtige Rolle, da die Anwälte ihre Gebühren über den Streitwert berechnen. Welcher Streitwert angemessen ist, führt immer wieder zu Streit. Gerade im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht gibt es aber keine Tabellen, welcher Streitwert für einen Rechtsstreut angemessen ist. Hier kommt es vor allem auf die Schätzung des (abmahnenden) Anwalts an.

Den angegebenen Streitwerten kommt dabei regelmäßig eine indizielle Bedeutung zu, wie das OLG Frankfurt entschieden hat. Gerichte können demnach nur von überhöhten Streitwertangaben für Unterlassungsansprüche des Klägers abweichen, wenn diese offensichtlich überhöht sind. (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.03.2017, 6 W 24/17)

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OLG Hamm Streitwert für kommerzielle Bildrechtverletzung nicht unter 5000 €

Bei einer Bildrechtsverletzungen berechnen sich die Anwaltskosten nach dem Streitwert. Die Höhe der Streitwertes ist umstritten.

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Streitwert für eine kommerzielle Bildrechtsverletzung bei nicht unter 5000 € anzusetzen ist. (OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2016, 32 SA 49/16) „OLG Hamm Streitwert für kommerzielle Bildrechtverletzung nicht unter 5000 €“ weiterlesen

Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

AbmahnungEine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ist ernst zu nehmen; erfolgt keine fachkundige Verteidigung, drohen teure gerichtliche Verfahren. Doch nicht immer ist jede Abmahnung auch berechtigt.

Insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass sachfremde Motive bei der Abmahnung im Vordergrund stehen, liegt der Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Abmahnung nahe. „Rechtsmissbräuchliche Abmahnung“ weiterlesen

Streitwert bei Bildrechtsverletzung 7.500 EUR

icon_27Bei Bildrechtsverletzungen sind neben einem Schadensersatz auch die Anwaltskosten zu ersetzen. Die Höhe der Anwaltskosten berechnen sich aus dem Streitwert.

Die Höhe des Streitwertes ist immer wieder Teil gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss festgestellt, dass für die unerlaubte Nutzung einer Fotografie bei Facebook ein Streitwert von 7500 € anzusetzen ist. „Streitwert bei Bildrechtsverletzung 7.500 EUR“ weiterlesen

OLG Hamm begrenzt Gegenstandswert bei Filesharing-Abmahnung eines Filmwerks auf 2.000 €


Immer häufiger verneinen Gerichte die oft astronomisch anmutenden Forderungssummen der Abmahnkanzleien in Höhe von zum Teil mehreren 1.000 € für einen einmaligen, nicht gewerblichen Urheberrechtsverstoß.

Einige Juristen sehen hierin bereits eine Abkehr der Gerichte von ihrer ursprünglichen Rechtsprechung, dies auch im Hinblick des aller Voraussicht nach im Oktober in Kraft tretenden „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, welches künftig eine Deckelung der Abmahnkosten vorsieht. In diese Richtung scheint nun auch das aktuelle Urteil des OLG Hamm zu weisen (Beschluss vom 05.09.2013, AZ.: I-22 W 42/13). „OLG Hamm begrenzt Gegenstandswert bei Filesharing-Abmahnung eines Filmwerks auf 2.000 €“ weiterlesen

AG Hamburg senkt Streitwert für Urheberrechtsverletzung auf 3.000 €

AbmahnungDie überhöhten Streitwerte für marginale Urheberrechtsverletzungen werden zurecht kritisiert.

In einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten urheberrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg, hat das Amtsgericht umfangreich zu den den überhöhten Streitwerten im Urheberrecht Stellung genommen und in deutlichen Worten den Streitwert von 10.000 € auf 3.000 € gesenkt.
(AG Hamburg Urteil vom 29.07.2013, AZ.: 36 a C 115/13)

Auch wenn gegen dieses Urteil noch Rechtsmittel möglich sind, zeigt es dennoch, dass ein entschiedenes Vorgehen gegen Abmahnungen Erfolg haben kann. „AG Hamburg senkt Streitwert für Urheberrechtsverletzung auf 3.000 €“ weiterlesen

OLG Nürnberg bestätigt niedrigen Streitwert für privaten Fotoklau bei eBay


Kürzlich befasste sich das OLG Nürnberg in seinem Beschluss vom 04.02.2013 (Az. 3 W 81/13) mit dem Fotoklau bei eBay. Es lehnte den hohen Regelstreitwert von 6.000€ für unberechtigte Nutzungen von Fotos ab.
Die eBay-Grundsätze weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Verwendung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt werden dürfen. Dennoch kommt es recht häufig vor, dass eBay-Nutzer Bilder der von ihnen angebotenen Gegenstände nicht selbst gemacht haben und so Urheberrechte verletzen.
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OLG Hamm senkt Streitwert für Fotoklau bei eBay auf 900€


Das OLG Hamm (Urteil vom 13.09.2012, Az. I-22 W 58/12) hat den Streitwert für Bildrechtsverletzung bei einer eBay Auktion durch eine Privatperson auf 900 € gesenkt. Das OLG Hamm schließt sich damit dem Trend der Oberlandesgerichte zu einer Reduzierung der Streitwerte bei Bildrechtsrechtsverletzungen bei privaten eBay Auktionen an.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass ein höherer Streitwert bei der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos, durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet, nicht mehr angemessen erscheint.
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