Schlag gegen die Usenet Szene – was sind die Folgen?

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einer Pressemitteilung vom 09.11.2017 mitteilte, erfolgte ein großer Schlag gegen die Usenet Szene. Es fanden viele Hausdurchsuchungen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens  gegen Usenet Nutzer wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken stat.

Was sie die Folgen für die Betroffenen Nutzer und User?

Verdacht – Urheberrechtsverletzung

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, die Internetportale www.town.ag und www.usenet-town.com betrieben zu haben. Bei diesen Portalen handelt es um Online-Portale, über die unter systematischer und rechtswidriger Verletzung von Urheberrechten Zugang zu Filmen, Serien, Musik, Software, E-Books, Hörbüchern sowie Zeitungen und Zeitschriften (E-Paper) angeboten wurden.

Schaden in Millionenhöhe

Die Nutzer der Usenet Plattformen hatten Zugriff auf mehr als 1 Million Titel. Den Urheberrechtsinhabern entstand durch die strafbare Zugänglichmachung ihrer Werke ein Gesamtschaden von mehreren Millionen.

Die Betreiber der Plattformen ließen sich ihre Dienste und den Zugang zu den Werken über sogenannte “Sponsoren” vergüten und erzielten Einnahmen in Millionenhöhe.

Die Internetportale wurden geschlossen.

Hausdurchsuchungen

Auch in Deutschland fanden Hausdurchsuchungen statt. Dabei wurden Rechner, Laptops und andere internetfähige Geräte beschlagnahmt. Für die Betroffenen kam diese Hausdurchsuchungen überraschend, da es weder eine vorherige Ankündigung, noch sonstige Hinweise gab.

Strafverfahren

Den Betroffenen der Hausdurchsuchung droht ein Strafverfahren. Hintergrund dessen ist, dass hier ein Anfangsverdacht bejaht worden ist und infolgedessen die Durchsuchung genehmigt worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird die Geräte nun auswerten und die strafrechtlichen Ermittlungen fortführen.

Rechtsanwalt Strafverfahren

es ist wichtig, sich hier gleich von Anfang an mithilfe eines Rechtsanwaltes juristisch korrekt zu verteidigen. Alles was jetzt im Rahmen des Verfahrens zu Protokoll gegeben wird, kann auch gegebenenfalls später gegen einen verwendet werden. Die Vorwürfe selber sind ernst zu nehmen und dürfen keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Ich als Rechtsanwalt betreue bereits einen der Betroffenen.

Wir helfen Ihnen

Als eine auf das Internetrecht ausgerichtete Kanzlei kennen wir uns natürlich auch mit dem Usenet, dem Urheberrecht und dem Strafrecht aus.  Daher stehen wir gerne an ihrer Seite, wenn Sie Fragen zu dem Strafverfahren haben oder juristische Hilfe bei der Verteidigung brauchen.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

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