Trotz Vorlage eines Attests kann der Arbeitgeber in begründeten Fällen verlangen, dass der erkrankte Arbeitnehmer eine Bescheinigung des Amtsarztes vorlegen muss. Ich zeige Ihnen die Gründe, wann der Gang zum Amtsarzt verlangt werden darf.
Attest hat hohen Beweiswert
Einem ärztlichen Attest kommt ein hoher Beweiswert zu. Wird ein gelber Schein über die Arbeitsunfähigkeit vorgelegt, ist von einer Erkrankung auszugehen. Daher darf der Chef nicht grundlos den Gang zum Amtsarzt verlangen. Wenn der Arbeitgeber aber begründete Zweifel an der attestierten Arbeitsunfähigkeit hat, kann er den Gang zum Amtsarzt verlangen.
Gründe für den Amtsarzt
In den folgenden Fällen, kann der Gang zum Amtsarzt durch den Chef angeordnet werden:
- Der Mitarbeiter kündigt gegenüber Mitarbeitern oder dem Arbeitgeber an, dass er krank feiern wird;
- Der Mitarbeiter ist häufig vor oder nach einem Urlaub krank;
- Der Mitarbeiter wird bei Tätigkeiten beobachtet, die nicht mit der Krankheit vereinbar sind;
- Der Mitarbeiter wird rückwirkend krankgeschrieben;
- Das Attest wird durch den Arzt ausgestellt, ohne dass er den Patienten vorher untersucht hat;
- Nach dem Ausspruch einer Kündigung feiert der Arbeitnehmer krank.
Nachforschung durch den Chef
Der Arbeitgeber darf Recherchen anstellen, wenn er den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer zu Unrecht krankgeschrieben ist. Er darf unter Wahrung der Privatsphäre die Social Media Profile kontrollieren und diese Informationen verwenden. Ebenso hat er das Recht, Krankenbesuche durchzuführen.
Abmahnung und fristlose Kündigung
Weigert sich der Mitarbeiter ein Attest vorzulegen, dann kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen und in begründeten Einzelfällen die fristlose Kündigung erklären.