Nachdem es durch schwere Gewitter und Blitzeinschlag zu mehreren Verletzten gekommen ist, wurde das Rock Festival Rock am Ring vorzeitig beendet. Die Absage erfolgte dabei nicht vom Veranstalter, sondern die Gemeinde hat die Spielerlaubnis entzogen.
Viele Betroffene fragen sich nun, ob sie ein Anspruch auf Schadensersatz haben.
Die Betroffenen haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Es handelt sich um einen Fall so genannter höherer Gewalt. Da zudem die Absage durch die Gemeinde erfolgte, können keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Dies ist auch der Grund, warum der Veranstalter wohl gewartet hat, bis die Stadt die Spielerlaubnis entzog. Der Veranstalter erklärt, dass er die Veranstaltung fortgesetzt hätte. Daher können aus der Absage selber keine Ansprüche gegen den Veranstalter hergeleitet werden.
Sofern man sich aber auf dem Festival verletzt hat, sind Ansprüche gegen den Veranstalter denkbar. Dieser setzt aber voraus, dass er eine seiner Verkehrssicherungspflichten verletzt hat.