Kündigung wegen der Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater Raubkopien

filesharingDas Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung wegen Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater “Raubkopien“ rechtens ist. Das Gericht begründete ihre Entscheidung damit, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endgültig zerstört wurde.

Sachverhalt

Dem Kläger wurde vorgeworfen, dass er privat beschaffte Bild oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche “DVD“ bzw. “CD-Rohlinge“ kopiert hat. Daraufhin wurde er von seinem Arbeitnehmer fristlos gekündigt. Der Kläger sah die Kündigung als nicht rechtens und klagte seinen Arbeitgeber am Arbeitsgericht Halle. Das Arbeitsgericht Halle hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Dieses Urteil wurde daraufhin aber durch eine Berufung am Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt angefochten.

Urteil & Begründung

Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat in weiterer Folge das Urteil des Arbeitsgerichts Halle abgeändert und die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Durch umfassende Beweisaufnahme stellte
das Landesarbeitsgericht anhand einer Vielzahl von bestehenden Indizien fest, dass es sich bei den Handlungen des Klägers um eine erhebliche Pflichtverletzung handelt. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sei damit endgültig zerstört und somit die fristlose Kündigung auch rechtmäßig. Auch die Revision hat das Landesarbeitsgericht im weiteren nicht zugelassen. ( Landesarbeitsgericht Sachen-Anhalt, Urteil vom 26.05.2016, Az. 6 Sa 23/16)

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