Datenschutzerklärung im Kontaktformular

AbmahnungWer ein Kontaktformular auf seiner Webseite bereithält, sollte auch eine Datenschutzerklärung auf seiner Webseite haben.

Hintergrund dessen ist, dass immer mehr Webseitenbetreiber abgemahnt werden, weil sie genau diese Datenschutzerklärung nicht auf Ihrer Webseite haben.

Abmahnungen wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung im Kontaktformular sind auf jeden Fall ernstzunehmen. Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung bekommen haben.

Rechtslage ist umstritten

Da es bislang an einer höchstrichterlichen Rechtsprechung fehlt, ist die Rechtslage aktuell umstritten. Einige Gerichte sind der Ansicht, dass bei einer fehlenden Datenschutzerklärung tatsächlich ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegeben ist.

Hintergrundwissen

Die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) sind nach Ansicht einiger Gerichte Marktverhaltensregeln mit verbraucherschützender Wirkung. Daher seien Verstöße gegen das TMG auch Wettbewerbsverstöße.

Das Fehlen der entsprechenden Informationen sei daher geeignet, die Interessen von Verbrauchern und Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen. So könne sich ein Verbraucher davon abhalten lassen, das Kontaktformular auszufüllen bzw. einen Widerruf zu erklären. Damit könne ein Händler einen Wettbewerbsvorteil erlangen.

Das Landgericht Berlin lehnt einen Verstoß gegen das UWG ab. Die Berliner Richter sind der Ansicht, dass hier in der fehlenden Erklärung keine spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbsrechts zu sehen sei.

Verhalten bei einer Abmahnung

icon_32Wenn Sie wegen eines möglichen Verstoßes abgemahnt worden sind, sollten Sie die Abmahnung keinesfalls ignorieren.

Auch sollten Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne rechtliche Prüfung unterschrieben.

Vielmehr empfehlen wir, die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Häufig sind Abmahnungen rechtsfehlerhaft formuliert, wodurch die ganze Abmahnung unwirksam sein kann. Auch in der Sache besteht nach unserer Einschätzung in vielen Fällen eine gute Verteidigungsmöglichkeit, da die Rechtslage umstritten ist.

Wir helfen Ihnen

Als eine auf das Wirtschaftsrecht ausgerichtete Kanzlei sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen bei einer Abmahnung!

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung, wenn Sie Fragen zu dem Thema haben.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

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