Strengere Regeln für Inkasso Unternehmen

InkassoAb November gelten für Inkasso Unternehmen neue, strengere Regeln. Durch das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken sind bestehen neue Informationspflichten für Inkasso Unternehmen und Rechtsanwälte, welche mit dem Einzug von Forderungen betraut sind.

Jetzt müssen Inkasso Unternehmen bereits in der ersten Mahnung gegenüber Privatunternehmen unter anderem folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:

  • Name oder Firma ihres Auftraggebers
  • den Grund für die Forderung, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstandes und auch des Datums des Vertragsschlusses
  • konkrete Angaben zu geltend gemachten Zinsen und deren Höhe
  • Angaben zur Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten, insbesondere zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund

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Inkasso Drohung mit „Schufa Eintrag“ kann Verbraucher in die Irre führen

icon_32Nicht jede Drohung von einem Inkasso-Unternehmen ist eine zulässige Drohung.
Obwohl eine Verbraucherin Zahlungsaufforderungen eines Inkassodienstes (Trompi Payment GmbH) bestritten hat, wurde ihr in einem „Letzten Mahnschreiben“ eine Meldung ihrer Daten an die SCHUFA in Aussicht gestellt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dieses Mahnschreiben beanstandet und das Landesgericht Darmstadt hat der Klage des vzbv stattgegeben. ( LG Darmstadt, Urteil vom 16.10.2014, 27 O 133/14)

Das Landgericht bewertet die Formulierungen der Trompi Payment GmbH:

„Weil Sie auch keine rechtlich erheblichen Einwendungen gegen diese Forderung geltend gemacht haben, ist der Anspruch einredefrei und fällig… Hinzu kommt, dass unbestrittene und fällige Forderungen an die SCHUFA gemeldet werden können.“

als irreführend, denn für juristische Laien könnte der Eindruck entstehen, dass vorher gestellten Einwände gegen die Zahlungsaufforderungen nicht erheblich wären und somit die Meldung an die Schufa gerechtfertigt sei.

Nach Bundesdatenschutzgesetz  ist bei bestrittener Forderung die Weitergabe der Daten nicht zulässig. (dazu: OLG Celle, 13 U64/13, Urteil vom 19.12.2013) „Inkasso Drohung mit „Schufa Eintrag“ kann Verbraucher in die Irre führen“ weiterlesen

Interview von Rechtsanwalt Hoesmann in der Zeit

Zeit

Der Bahnstreik ist zurzeit das mediale Thema. Viele Zeitungen haben dieses Thema als Titelstory aufgenommen. Dabei wird nicht nur den Streik als solches, sondern auch über die Beteiligten und auch die Betroffenen berichtet.

Besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht der Gewerkschaftsführer der GPL Klaus Weselsky. Der Focus hat in seiner online Ausgabe über die privaten Wohnverhältnisse des Gewerkschaftsbosses berichtet und dabei auch Fotos seines Privathauses publiziert.

Für den Onlineauftritt der renommierten Wochenzeitung „Die Zeit“ hat Rechtsanwalt Hoesmann als Experte für Medienrecht zu der Frage Stellung genommen, ob eine solche Berichterstattung nicht gegen das Presserecht verstößt.

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Razzia gegen Raubkopierer – Was haben die Nutzer zu befürchten?

Paragraph_3Wie die Polizei in Köln mitteilte, wurden bundesweit Wohnungen wegen des Verdachts gewerbsmäßiger Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Film- und Musikmaterials über das Portal „boerse.bz.“ durchsucht.

Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Köln wurden insgesamt 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht. Dabei konnten Beweismittel in größerem Umfang (wie z.B. Computer, Festplatten, eine Vielzahl von CDs und DVDs) sichergestellt werden.

Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum in erheblichem Ausmaß aktuelle, urheberrechtlich geschützte Kino- und Spielfilme, Musikalben, Software und E-Books bei diversen Filehostern hochgeladen und über das bekannte Portal „boerse.bz“ bereitgestellt zu haben.

Einige der Tatverdächtigen zeigten wohl bereits Kooperationsbereitschaft. Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich, über die Auswertung der Beweismittel weitere Erkenntnisse über die Raubkopierszene zu erlangen. „Razzia gegen Raubkopierer – Was haben die Nutzer zu befürchten?“ weiterlesen

Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH

Daniel-SebastianUnserer Medienrechtskanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor. In diesen urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Filesharing macht Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend.

Nehmen Sie die Abmahnungen ernst!

Forderung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert in seinen Abmahnungen für die DigiRights Administration GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch fordert er die Betroffenen im Namen der DigiRights Administration GmbH dazu auf, sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zu zahlen. Am Ende des Schreibens bietet Daniel Sebastian dann einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.250 € an.

Vordergründig steht im Rahmen dieser Abmahnung der Anspruch auf Unterlassung. Die Betroffenen werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist in der Regel jeder Abmahnung am Ende beigefügt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich so eine Abmahnung erhalten habe?

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Forderungen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH

GWEDer Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Forderung eines Gewerbeauskunfts-Dienstes der Höhe nach nicht bestehen. Es handelt sich bei der Entgeltklausel um eine überraschende Klausel. Diese ist drucktechnisch unauffällig in die Gestaltung des Antragsformulars eingefügt, sodass sie vom Vertragspartner dort nicht vermutet wird.

Forderungen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH, der GWE GmbH und von Gewerbeauskunft-Zentrale.de sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH unterhält ein Branchenverzeichnis im Internet. Um Eintragungen zu gewinnen, übersendet sie Gewerbetreibenden unaufgefordert ein Formular, welches sie unter anderem als „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank …“ bezeichnet. Viele Gewerbetreibende übersehen, dass dieses Formular ein kostenpflichtiges Abo ist und senden es ausgefüllt wieder zurück. Mit der Rücksendung ist nach Ansicht der GWE ein Zahlungsanspruch entstanden.

BGH (BGH, Urteil vom 26. 7. 2012 – VII ZR 262/11) lehnt den Zahlungsanspruch ab. „Forderungen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH“ weiterlesen

GEMA, VG Wort und andere Verwertungsgesellschaften

gemaIn unserer täglichen Praxis als auf das Medienrecht ausgerichtete Kanzlei, haben wir es häufig mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, der GVL, der VG Wort oder der VG Bild zu tun. Viele unserer Mandanten wissen häufig nicht, was genau diese Verwertungsgesellschaften eigentlich sind und welche rechtlichen Punkte zu beachten sind.

Tätigkeit der Verwertungsgesellschaft

Wer als Fotograf, Künstler, Komponist, Textautor oder Bearbeiter von Musik ein Werk geschaffen hat, ist Urheber dieses Werkes. Dem Urheber obliegt es, zu entscheiden, ob, wann, wie und unter welchem Namen sein Werk an die Öffentlichkeit gelangen soll und ob er Sendungen, öffentliche Aufführungen oder die Herstellung von Tonträgern erlauben will. In der Regel kann der Urheber die ihm zustehenden Ansprüche aber nicht selbst überwachen und seine Rechte geltend machen. Für genau diesen Zweck gibt es in Deutschland die sog. Verwertungsgesellschaften.

Beispielhaft gehören hierzu die wohl bekannteste Verwertungsgesellschaft die GEMA, die GVL, die VG Wort, die VG Musikedition, die VFF oder die VGF. Diese Verwertungsgesellschaften nehmen die Rechte der Urheber stellvertretend wahr. „GEMA, VG Wort und andere Verwertungsgesellschaften“ weiterlesen

Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co durch die Kanzlei Waldorf und Frommer

widerspruchAktuell liegen uns zahlreiche Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co vor, die über die Kanzlei Waldorf Frommer eine Forderung von insgesamt 1.318,42€ geltend macht.

Hintergrund des Mahnbescheid von Tele München

Hintergrund dieses Mahnbescheides sind nach unseren Recherchen in der Regel Abmahnungen, welche im Jahre 2011 durch die Kanzlei Waldorf und Frommer für die Firma Telemünchen Fernseh GmbH + Co ausgesprochen worden sind.

Nehmen Sie diesen Mahnbescheid von Waldorf Frommer unbedingt ernst!

Wenn Sie jetzt nicht richtig rechtzeitig reagieren, kann aus diesem Mahnbescheid ein rechtskräftiger Titel werden, welcher sie zur Zahlung der Summe verpflichtet.

Wir raten unseren Mandanten immer zu einer so genannten Kombinationslösung.

Unsere Kombinationslösung bedeutet, dass wir auf der einen Seite gegen den Mahnbescheid selbst vorgehen, aber auch, dass wir direkt an Waldorf und Frommer herantreten und unsere Mandanten gegen den Mahnbescheid und auch die dem Mahnbescheid zu Grunde liegende Abmahnung verteidigen. „Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co durch die Kanzlei Waldorf und Frommer“ weiterlesen

Interview von RA Hoesmann zu den Kohl Tonbändern

hoesmann-zapp-klFür das Medienmagazin »Zapp« des NDR hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den rechtlichen Problemen rund die Gesprächsprotokolle, die Heribert Schwan von Helmut Kohl aufgenommen hat, als Experte für Medienrecht Stellung genommen.

Der Journalist und Publizist Heribert Schwan hat auf Grundlage dieser Protokolle ein Buch herausgegeben. Bei diesen Protokollen handelt es sich um Mitschnitte von über 600 Stunden Gespräch des Altkanzlers mit Heribert Schwan. Gedacht waren diese Protokolle für eine Biografie.

Nachdem es zu einem Zerwürfnis zwischen Helmut Kohl und Heribert Schwan kam, wurde diese Biografie nie vollständig publiziert. Die Tonbänder wurden durch ein Urteil des OLG Köln Helmut Kohl zugesprochen.

Gleichwohl hatte Heribert Schwan zuvor Kopien der Tonbänder angefertigt und auf Grundlage der Gespräche ein eigenes, nicht durch den Altkanzler autorisiertes Buch herausgegeben. „Interview von RA Hoesmann zu den Kohl Tonbändern“ weiterlesen

Juristisches Praktikum in der Kanzlei Hoesmann

_DSC0686Eine praktische Studienzeit von drei Monaten – zusammen mit anderen Voraussetzungen nach dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) ebnet sie den Weg zum ersten juristischen Staatsexamen.

In dieser Zeit soll nach dem JAG Studierenden ein Einblick in die Praxis vermittelt und, soweit möglich, Gelegenheit zu einer praktischen Mitarbeit gegeben werden. Leichter gesagt als getan – gerät man doch vergleichsweise häufig noch an Kanzleien, in denen Praktikanten sich als außenstehende Beobachter zwar einen Überblick über das Tagesgeschäft verschaffen, sich aber kaum selbst in Arbeitsprozesse einbringen dürfen. Stattdessen wird immer wieder das Klischee vom kopierenden Praktikanten bestätigt, der eigenverantwortlich höchstens Kaffee kocht.

Ganz anders zum Glück meine Erfahrungen als Praktikantin in der Kanzlei Hoesmann! „Juristisches Praktikum in der Kanzlei Hoesmann“ weiterlesen