Ab November gelten für Inkasso Unternehmen neue, strengere Regeln. Durch das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken sind bestehen neue Informationspflichten für Inkasso Unternehmen und Rechtsanwälte, welche mit dem Einzug von Forderungen betraut sind.
Jetzt müssen Inkasso Unternehmen bereits in der ersten Mahnung gegenüber Privatunternehmen unter anderem folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:
- Name oder Firma ihres Auftraggebers
- den Grund für die Forderung, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstandes und auch des Datums des Vertragsschlusses
- konkrete Angaben zu geltend gemachten Zinsen und deren Höhe
- Angaben zur Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten, insbesondere zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund


Wie die Polizei in Köln mitteilte, wurden bundesweit Wohnungen wegen des Verdachts gewerbsmäßiger Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Film- und Musikmaterials über das Portal „boerse.bz.“ durchsucht.
Unserer Medienrechtskanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor. In diesen urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Filesharing macht Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Forderung eines Gewerbeauskunfts-Dienstes der Höhe nach nicht bestehen. Es handelt sich bei der Entgeltklausel um eine überraschende Klausel. Diese ist drucktechnisch unauffällig in die Gestaltung des Antragsformulars eingefügt, sodass sie vom Vertragspartner dort nicht vermutet wird.
In unserer täglichen Praxis als auf das Medienrecht ausgerichtete Kanzlei, haben wir es häufig mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, der GVL, der VG Wort oder der VG Bild zu tun. Viele unserer Mandanten wissen häufig nicht, was genau diese Verwertungsgesellschaften eigentlich sind und welche rechtlichen Punkte zu beachten sind.
Aktuell liegen uns zahlreiche Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co vor, die über die Kanzlei Waldorf Frommer eine Forderung von insgesamt 1.318,42€ geltend macht.
Für das Medienmagazin »Zapp« des NDR hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den rechtlichen Problemen rund die Gesprächsprotokolle, die Heribert Schwan von Helmut Kohl aufgenommen hat, als Experte für Medienrecht Stellung genommen.
Eine praktische Studienzeit von drei Monaten – zusammen mit anderen Voraussetzungen nach dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) ebnet sie den Weg zum ersten juristischen Staatsexamen.