Vielen Fotografen ist gar nicht klar, dass sie sich in einem juristischen Spannungsfeld bewegen, wenn sie Personen auf der Straße fotografieren. Hintergrund dessen ist, dass die Personen auf der Straße in Deutschland durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sind.
Aufnahmen, bei welchen Personen ungefragt auf der Straße fotografiert werden, müssen nicht geduldet werden und stellen in vielen Fällen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Die Kunstfreiheit des Fotografen findet demnach die Grenzen in Ihrem Persönlichkeitsrecht. Dies hat das LG Berlin in seinem Urteil vom 3. Juni 2014 (27 O 56/14) erneut bestätigt. „Straßenfotografie verletzt das Persönlichkeitsrecht“ weiterlesen

Nach dem Ende einer Beziehung sind intime Bilder des Partners zu löschen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden und damit deutlich gemacht, dass eine einmal erteile Einwilligung nach dem Ende der Beziehung widerrufen werden kann.
Erneut hat ein Terroranschlag eine europäische Hauptstadt erschüttert. Am 22.03.2016 gab es in der belgischen Hauptstadt Brüssel mehrere Sprengstoffattentate, bei welchen über 30 Personen ums Leben gekommen sind.
Wir suchen zur Unterstützung unserer Teams in Berlin ab sofort eine/n motivierte/n
Uns liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Näbig aus Berlin vor, in welcher Rechtsanwalt Näbig für die Firma Secura Consult Versicherungsmakler GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Hallwachs, bei unserem Mandanten einen angeblichen Datenschutzverstoß wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung abmahnt.
Rechtsanwalt Hoesmann bietet gemeinsam mit dem Fotografenportal fotograf.de ein kostenloses Webinar zum Fotorecht an.
Die Kanzlei Hoesmann hat in einem Verfahren gegen die öffentliche rechtliche Rundfunkanstalt des SWR vor dem Landgericht Potsdam ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000€ für die Klägerin errungen.
Drohnen erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit und mit der Verbreitung der Drohnen steigt natürlich auch die Gefahr von Rechtsverletzungen. Mit seiner Entscheidung vom 16. April 2015 (Az. 37 C 454/13) hat das Amtsgericht Potsdam eines der ersten deutschen Urteile zu Drohnenflügen erlassen.
Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat in der ARD Sendung Plusminus als Rechtsanwalt zur Textilkennzeichnungsverordnung Stellung genommen. Hinter dem sperrigen Begriff der Textilkennzeichnungsverordnung verbirgt sich eine gesetzliche Regelung, nach welcher Händler und Hersteller dazu verpflichtet sind, auf nicht tierische Produkte in Textilien hinzuweisen.