Die Freiheit der Presse und die Freiheit der Berichterstattung ist eines der Wesensmerkmal der Demokratie. Jedoch gilt diese Freiheit nicht schrankenlos.
Wie das Verwaltungsgericht in Berlin entschied, ergibt sich weder aus dem Berliner Pressegesetz noch aus dem Grundrecht der Pressefreiheit ein Recht für Journalisten auf Zutritt zu nicht-öffentlichen Gebäuden.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die durch Flüchtlinge besetze ehemalige Gerhard-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg. Nachdem der Streit über die besetze Schule eskalierte, verlangten Pressevertretern, die sich über die Lage der Flüchtlinge informieren wollten, den Zugang zum Gebäude. Dies wurde durch das Bezirksamt verweigert.
Zurecht, wie die Berliner Verwaltungsrichter in einem Eilverfahren entschieden. „Pressefreiheit gibt kein Zugangsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden“ weiterlesen

Das Landgericht Köln hat in einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren die Frage beantwortet, welcher Schadenersatz für ein unberechtigt bei eBay verwendetem Foto angemessen ist.
Der Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat entschieden, dass Personen, die auf Internetportals durch unwahre Tatsachenbehauptungen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden, keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Auskunft gegen den Betreiber des Portals haben, wer den Beitrag gepostet hat (Urteil v. 01. Juli 2014 – VI ZR 345/13). Ohne Einwilligung des Nutzers können grundsätzlich keine Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs weitergegeben werden. Unterlassungsansprüche gegen das Portal sowie strafrechtliche Auskunftsansprüche bezüglich der Personalien bleiben davon unberührt.
Wir freuen uns, mit Angela Wodarczyk eine neue Mitarbeiterin in der Kanzlei Hoesmann begrüßen zu dürfen. Frau Wodarczyk wird uns als Rechtsreferendarin in der täglichen Arbeit unterstützen.
Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat für den Nachrichtensender N24 ein Interview über die rechtlichen Fragen rund um die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher gegeben und welche rechtlichen Folgen für Journalisten drohen, sollte die Akte publiziert werden.
Das Finanzgericht in Münster hat mit Urteil vom 3. April 2014 (Az. 5 K 2386/11 U) entschieden, dass Zahlungen, welche als Aufwendungsersatz aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern gezahlt werden nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sondern einen nicht steuerbaren Schadensersatz darstellen.
Am Freitag den 13. trat das neue Widerrufsrecht in Kraft und wie nicht anders zu erwarten, kommen jetzt sofort die ersten Abmahnungen, weil noch eine alte Widerrufsbelehrung verwendet wurde.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (VI ZR 197/13) entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern eines Mieterfestes in einer an die Mieter gerichteten Broschüre, auf denen einzelne Mieter gezeigt werden auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen zulässig ist, wenn die Bilder nicht unvorteilhaft und ehrverletzend sind und nicht heimlich angefertigt wurden.
Für Striptease Tänzerin ist ihr Aussehen wichtig und auch wesentlicher Vertragsbestandteil bei einer beruflichen Tätigkeit. Hat eine Striptease Tänzerin Übergewicht, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.