Abmahnung wegen Verstoß gegen das neue Widerrufsrecht

AbmahnungAm Freitag den 13. trat das neue Widerrufsrecht in Kraft und wie nicht anders zu erwarten, kommen jetzt sofort die ersten Abmahnungen, weil noch eine alte Widerrufsbelehrung verwendet wurde.

Die ersten Abmahnung legen den Verdacht eines sog. Abmahnungmissbrauchs nahe, gleichwohl sollten diese Abmahnungen nicht ignoriert werden.

Erste Abmahnungen wurden von der Werfo Ltd. durch RA Christoph Dittrich und der eboxu UG aus Bayreuth durch RA Wilfied Jaenecke ausgesprochen.

Warum werden diese Abmahnungen ausgesprochen?

Die eboux UG und auch die Werfo Ltd sehen durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung, sprich der Nichtumsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie einen möglichen Verstoß gegen das Wettbewersrecht und mahnen diesen daher durch Rechtsanwalt Jaenecke und Rechtsanwalt Dittrich ab.

Ist das Abmahnungsmissbrauch – soll ich die Abmahnung ignorieren?

Abmahnungen sollten, auch wenn der Verdacht eine Abmahnmissbrauchs vorliegt, nicht ignoriert werden. Vielmehr sollte die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt geprüft und eventuelle Verteidungsschritte gegen die Abmahnung eingeleitet werden.
Tut man nichts, läuft man Gefahr, dass unter Umständen eine einstweilige Verfügung gegen einen ausgesprochen werden könnte.

Was soll ich tun?

Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht voreilig. Insbesondere sollte der direkte Kontakt zum Abmahner vermieden werden. Auch sollte nicht ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Kontaktieren Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt, er wird Ihnen helfen.

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