Sieg für freie Journalisten und Fotografen

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di einen weiteren juristischen Erfolg für die freien Journalisten und Fotografen errungen. In dem gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag geführten Rechtsstreit hat das Landgericht Braunschweig jetzt die Vertragsbedingungen des Verlags für ungültig erklärt (Az. 9 O 1352/11).

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Konditionen für die freie Mitarbeit von Journalisten und Fotografen bei der Braunschweiger Zeitung gegen das Urhebervertragsrecht verstoßen.
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Christo darf Bilder des verhüllten Reichstags verbieten

Der Künstler Christo hat vor dem Landgericht Berlin ein Teilurteil erwirkt, das einer Fotoagentur untersagt, weiterhin Fotos seiner temporären Kunstwerken zu verbreiten.

Das Landgericht hat in einem Teilurteil einer Fotoagentur untersagt, Bilder der Kunstwerke von Christo und seiner verstorbenen Frau Jeanne Claude zu vertreiben. Zu den Bildern gehören unter anderem auch Bilder des verhüllten Reichstags in Berlin.
Es führt zur Begründung aus, dass dem Künstlerehepaar ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht, da ihre Werke als temporäre Werke der Kunst besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Fotoagentur kann weder aus dem Urheberrecht noch aus dem Grundrecht auf Pressefreiheit ein Recht herleiten, Bilder von Christo ohne Erlaubnis zu publizieren.

Der verhüllte Reichstag von Christo beschäftigt die Justiz schon lange und bereits vor über 10 Jahren war Christo vor Gericht erfolgreich und verbot einem Verlag, Postkarten des verhüllten Reichstags zu verkaufen.

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    Volltext des Urteils: http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/fotorecht/urteil-christo/

    Sharehoster verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen

     

    In den Zeiten, in denen sich die Abmahnungen im Bereich Filesharing häufen, weichen immer mehr Nutzer auf sogenannte Sharehoster aus, um hier urheberrechtlich geschützte Inhalte zu bekommen.

    Das Landgericht Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass der Sharehoster für urheberrechtswidrige Inhalte, welche auf seinen Server liegen, verantwortlich ist. (LG Hamburg, Urteil vom 14.06.2011, Az. 310 O 225/10). Das Hamburger Gericht hat in seinem Urteil seine Linie konsequent weiter geführt und den Sharehoster als Störer der Urheberrechtsverletzungen angesehen. Demnach hat er eine Prüfungspflicht und muss klare urheberrechtliche umgehend löschen.

    Wenn Sie Fragen zum Thema Filesharing und Sharehoster haben, steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann gerne als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung.

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      google plus und Recht

       

      Das neue soziale Netzwerk von Google, “Google Plus”, abgekürzt “google+” oder “g+” steht nun jedem Nutzer offen.
      War es bislang nur einem kleinen Kreis von ausgesuchten Nutzern möglich, sich anzumelden, steht der google plus nunmehr jedem offen.
      Mit google plus will Google jetzt in die Offensive gegen Facebook gehen. Bereits in kürzester Zeit hat sich das Netzwerk zu einem ernsten Konkurrenten von Facebook entwickelt.
      Wie überall im Internet und gerade bei sozialen Netzwerken, lauern auch bei google+ rechtliche Gefahren.
      In dem folgenden Aufsatz soll es nicht um die Besonderheiten der Nutzungsbedingungen oder die zahlreichen Datenschutzregelungen von google gehen, sondern vielmehr um die allgemeinen juristischen Regeln, welche von dem Nutzer in dem Soial-Network google+ zu beachten sind.

      Fragen zum Urheberrecht für Fotografen

      Was habe ich für Rechte an meinen Fotos? Sind eigentlich alle Fotografien geschützt? Muss ich meine Fotos mit dem © – Copyright Zeichen versehen? Diese und über 30 häufige Fragen von Fotografen zum Urheberrecht beantwortet die neue “FAQ Foto und Urheberrecht” von Rechtsanwalt Hoesmann aus Berlin.
      Die Kanzlei Hoesmann aus Berlin ist speziell ausgerichtet auf die Themen Urheberrecht, Medienrecht und Wirtschaftsrecht. Wir vertreten bundesweit Mandanten und sind auch gerne für Sie aktiv.

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        Der Model Release Vertrag

        Bei (professionellen) Fotoshootings wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit und bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind. Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei solch einem Vertrag geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.
        So hängt der wirtschaftliche Wert eines Bildes davon ab, welche Rechte an dem Bild bestehen und ob das Foto möglichst uneingeschränkt verwendet werden kann, insbesondere auch, ob es für die Werbung verwendet werden darf.
        Für presserecht-aktuell habe ich in einem Aufsatz dargelegt, auf welche Punkte zu achten ist und warum auf Musterverträge aus dem Internet möglichst verzichtet werden soll.

        Link: http://www.presserecht-aktuell.de/der-model-release-vertrag/

        Ein Muster finden Sie hier zum Download

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          Neue Widerrufsbelehrung in Kraft

          Ab dem 4. August 2011 gilt eine neue Widerrufsbelehrung. Hintergrund sind einige Entscheidungen des EUGH, welche in deutsches Recht umgewandelt werden müssen, daher hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Änderung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts verabschiedet, welches am 4.08.2011 in Kraft tritt.

          In diesem Gesetz, nachzulesen im Bundesgesetzblatt 2011, S. 1600, findet sich eine neue Muster Widerrufsbelehrung.
          Ich empfehle, diese neue Widerrufsbelehrung unbedingt zu verwenden, da ansonsten Abmahnungen durch Mitbewerber drohen.
          Muster Widerrufsbelehrung:

          Wann liegt eine rechtsgültige Unterschrift vor?

          unterschrift

          Zurzeit erreichen uns wieder eine Vielzahl von Schreiben. Diese sind in der Regel mit einer Unterschrift versehen.  

          Jedoch ist häufig unklar, welche Person genau das Schriftstück unterschrieben hat, da die Unterschrift zum Teil unleserlich ist, nur aus einem einzigen Buchstaben besteht oder kein Name unter der Unterschrift steht.

          Sinn der Unterschrift

          Durch die Unterschrift soll sichergestellt werden, dass das entsprechende Schriftstück auch vom Unterzeichner selbst stammt bzw. er diesem inhaltlich zustimmt. Dies ist gerade in Gerichtsprozessen wichtig. Hier hat die Unterschrift eine hohe Beweiskraft.

          Wann liegt eine rechtsgültige Unterschrift vor

          In der Rechtsprechung haben sich folgende Anforderungen entwickelt, wann eine rechtsgültige Unterschrift vorliegt.
          Es muss sich bei der Unterschrift um einen Schriftzug handeln, der
          • individuell ist,
          • sich als Wiedergabe eines Namens darstellt,
          • die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnend und
          • die Absicht zu entnehmen ist, eine volle Unterschrift zu leisten.

          Anzahl der Buchstaben

          Zudem soll die Unterschrift aus mehr als einem Buchstaben bestehen.
          Unterschriften, welche aus nur einem einzigen Buchstaben bestehen, sind nicht individuell. Ebenso genügt eine Wellenlinie nicht den Anforderungen an eine rechtsgültige Unterschrift, da eine solche Linie in der Regel die Identität des Unterschreibenden nicht ausreichend kennzeichnet.

          Formfehler

          Daher gehört es auch zur anwaltlichen Prüfung eines Schriftsatzes, ob dieser überhaupt rechtsgültig unterschrieben worden ist. Eventuell liegt hier schon ein Formfehler vor – und gegen Formfehler kann man anwaltlich vorgehen.

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            Vorsicht bei Internetformularen

            Als Anwalt werde ich häufig gefragt, wie es denn mit Musterverträgen, Muster-AGB und anderen Formularen aussieht, welche man im Internet findet.
            Ich rate von der Verwendung solcher Mustertexte ab. Denn natürlich ist es möglich, einen wirklich guten Text zu finden, allerdings gibt es auch eine große Anzahl juristisch falscher Mustertexte und Formulare. Viele dieser Texte halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
            Dies wurde auch kürzlich durch das Oberlandesgericht Oldenburg wieder entschieden.

            Urheberrecht bei google plus

            Google ist es in einer sehr sehr kurzen Zeit gelungen, mit seinem neuen sozialen Netzwerken Google plus als ernst zunehmender Konkurrent von Facebook und Twitter aufzutreten.
            Wie auch in den anderen sozialen Netzwerken, wie Facebook und Twitter, gelten natürlich auch bei Google plus bestimmte urheberrechtliche Regelungen.
            Wenn man Mitglied bei Google plus wird, muss mann bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen akzeptieren. Man räumt bestimmte Recchte an seinen Werken ein.
            Dieses wird von Google vorgegeben und muss vom Nutzer akzeptiert werden, wenn er einen Account anlegt.