Wann liegt eine rechtsgültige Unterschrift vor?

Zurzeit erreichen uns wieder eine Vielzahl von Schreiben. Diese sind in der Regel mit einer Unterschrift versehen.  

Jedoch ist häufig unklar, welche Person genau das Schriftstück unterschrieben hat, da die Unterschrift zum Teil unleserlich ist, nur aus einem einzigen Buchstaben besteht oder kein Name unter der Unterschrift steht.

Sinn der Unterschrift

Durch die Unterschrift soll sichergestellt werden, dass das entsprechende Schriftstück auch vom Unterzeichner selbst stammt bzw. er diesem inhaltlich zustimmt. Dies ist gerade in Gerichtsprozessen wichtig. Hier hat die Unterschrift eine hohe Beweiskraft.

Wann liegt eine rechtsgültige Unterschrift vor

In der Rechtsprechung haben sich folgende Anforderungen entwickelt, wann eine rechtsgültige Unterschrift vorliegt.
Es muss sich bei der Unterschrift um einen Schriftzug handeln, der
  • individuell ist,
  • sich als Wiedergabe eines Namens darstellt,
  • die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnend und
  • die Absicht zu entnehmen ist, eine volle Unterschrift zu leisten.

Anzahl der Buchstaben

Zudem soll die Unterschrift aus mehr als einem Buchstaben bestehen.
Unterschriften, welche aus nur einem einzigen Buchstaben bestehen, sind nicht individuell. Ebenso genügt eine Wellenlinie nicht den Anforderungen an eine rechtsgültige Unterschrift, da eine solche Linie in der Regel die Identität des Unterschreibenden nicht ausreichend kennzeichnet.

Formfehler

Daher gehört es auch zur anwaltlichen Prüfung eines Schriftsatzes, ob dieser überhaupt rechtsgültig unterschrieben worden ist. Eventuell liegt hier schon ein Formfehler vor – und gegen Formfehler kann man anwaltlich vorgehen.

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