Sieg für freie Journalisten und Fotografen

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di einen weiteren juristischen Erfolg für die freien Journalisten und Fotografen errungen. In dem gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag geführten Rechtsstreit hat das Landgericht Braunschweig jetzt die Vertragsbedingungen des Verlags für ungültig erklärt (Az. 9 O 1352/11).

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Konditionen für die freie Mitarbeit von Journalisten und Fotografen bei der Braunschweiger Zeitung gegen das Urhebervertragsrecht verstoßen.

Im Einzelnen entschieden die Braunschweiger Richter, dass sowohl ein pauschales Zeilenhonorar im niedrigen Cent-Bereich für alle Nutzungen, als auch die Abtretung aller Verwertungsrechte an den Verlag nicht statthaft sei. Ein Fotohonorar von nur 20 Euro pro Bild verstoße gegen das Prinzip der angemessenen Vergütung. Das Gericht stellte auch klar, dass sich die Zeitung an die gesetzliche Pflicht zur Namensnennung halten müsse. Unzulässig sei darüber hinaus die Abwälzung der Haftung vom Verlag auf die Freien.

Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann:
Gerichte bestätigen immer wieder, dass freie Journalisten und Fotografen nicht jeden Vertrag von Verlagen akzeptieren müssen. Viele der in den Verlagsverträgen vorgegeben Bedingungen werden, wie hier wieder geschehen, von Gerichten im Nachhinein für ungültig erklärt.
Daher kann ich als Rechtsanwalt nur dazu raten, vor der Unterschrift unter einen Vertrag diesen aufmerksam zu lesen und im Zweifel sich rechtlich beraten zu lassen, ob der Vertrag in Ordnung ist. Dieser ist manchmal die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz und hier sollte nicht ohne Not auf Geld verzichtet werden.

Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite, wenn es um die Überprüfung und die Einschätzung von Verträgen geht.

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