Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, hat das Landgericht Berlin gegen die Axel Springer AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt.
Hintergrund ist, dass das Unternehmen weiter Kunden kontaktierte, auch wenn diese ihr Zeitschriftenabonnement gekündigt hatten und ihnen die Fortsetzung ihres Abos nahegelegt.
Gegen Praxis hat die Verbraucherzentrale einen Beschluss vor dem Landgericht Berlin erwirkt, mit welchem der Axel Springer AG diese Praxis mit sofortiger Wirkung untersagt wurde. (LG Berlin Beschluss vom 15. August 2013, Az. 16 O 558/11).
Das Landgericht Berlin sah den Sachverhalt anders: „Fortgesetztes Zuwiderhandeln gegen die im Urteil enthaltene Unterlassungsverpflichtung“, bescheinigten die Berliner Richter dem Verlag und „vorsätzliches, mindestens aber grob fahrlässiges“ Verhalten. Wegen des „erheblichen wirtschaftlichen Interesses“ an der verbotenen Werbestrategie sei ein hohes Ordnungsgeld angemessen. Es müsse eine abschreckende Wirkung haben, damit die Axel Springer AG nicht ermutigt werde, erneut dem Urteil des Landgerichts Berlin zuwiderzuhandeln.