Bildmaterial der europäischen Forschungsorganisation CERN ist künftig unter einer Creative Commons-Lizenz verfügbar

Das CERN veröffentlicht Bilder in Zukunft unter einer Creative Commons-Lizenz. Das bedeutet, dass die entsprechenden Bilder des CERN kostenfrei in Veröffentlichung übernommen werden dürfen. Bei der Veröffentlichung muss der Urheber des Bildes angegeben werden. Veränderungen an den Bildern sind erlaubt und dürfen ebenfalls publiziert werden, aber nur unter derselben Lizenz. Link CERN

Diese Creative Commons-Lizenzen erfreuen sich einer hohen Beliebtheit, stellen sie doch eine rechtlich gute Möglichkeit dar, Bildmaterial verbreiten zu können.

Die Nutzer müssen jedoch unbedingt das Namensnennungsrecht beachten. Die Vorschrift des § 13 UrhG als Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts gibt jedem Fotografen das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft.

Hintergrund dieser Vorschrift ist sowohl der Schutz des ideellen Interesses des Fotografen, mit seiner Fotografie in Verbindung gebracht zu werden, als auch sein materielles Interesse durch die mögliche Werbewirkung einer Veröffentlichung seines Namens.

Es ist nicht vorgeschrieben, dass der Name bei dem Foto selbst stehen muss. Der Name muss jedoch im Rahmen der Publikation so genannt werden, dass eine eindeutige Zuordnung zu dem Foto möglich ist.

Daher sollte bei der Nutzung von Fotografien, die unter der Creative Commons-Lizenz stehen, unbedingt auf das Namensnennungsrecht geachtet werden.

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