Drohnen erfreuen sich aktuell immer größerer Beliebtheit. Das Problem ist, dass die bestehenden Regelungen den Flug mit Drohnen nur unzureichend regeln. Dieses hat auch der Gesetzgeber gesehen und daher plant das Verkehrsministerium neue Regelungen für Drohnen.
Das Ministerium hofft, mit den neuen Regelungen Gefährdungen im Luftraum und am Boden zu vermindern und auch die Möglichkeit zu schaffen, im Falle von Unfällen den Drohnepiloten besser identifizieren zu können.
Geplante Regelung
Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen dem gewerblichen Einsatz einer Throne und dem privaten Einsatz.
Privater Einsatz einer Drohne
Beim privaten Betrieb dürfen Drohnen nicht höher als 100 m geflogen werden, müssen in Sichtweite des Piloten bleiben und das Überfliegen von Industrieanlagen, Gefängnissen, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen und Unglücksorten ist verboten. Darüber hinaus soll auch das überfliegen von Kraftwerken, Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien verboten werden.
Gewerblicher Einsatz vorn Drohnen
Bei dem gewerblichen Einsatz von Drohnen sollen die Bundesländer die Möglichkeit haben, Regelungen zu erlassen, die es erlauben, dass eine Drohnen auch außerhalb der Sichtweite geflogen werden darf. Bislang ist ein Flug nur innerhalb der Sichtweite des Piloten erlaubt. Darüber hinaus soll es einen Führerschein für gewerbliche Drohnenpiloten geben, bei welchem fliegerisch und luftrechtliche Kenntnisse durch eine Prüfung nachzuweisen sind.
Gewicht entscheidet über Regiestrierung
Ebenso soll eine Registrierungspflicht für alle Drohnen eingeführt werden, die schwerer als 500 g sind, damit im Falle eines Unfalles die Drohnenpiloten identifizieren werden können.
Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann
Als Rechtsanwalt bin ich eine der wenigen, der sich bereits seit Jahren mit dem Thema Drohne und Recht auseinandersetz. Wir vertreten bei uns in der Kanzlei viele Fotografen und Agenturen bei dem rechtskonformen Einsatz einer Drohne. Zunächst begrüße ich, dass hier eine gesetzliche Regelung gefunden werden soll, jedoch halte ich die vorgelegten Entwürfe nicht für ausgereift.
So ist völlig unklar, wie eigentlich die Abgrenzung zwischen privat und gewerblich genau aussehen soll. So kann es nicht ausgeschlossen werden, dass der ursprünglich private Drohnenflieger später gewerblich tätig sein wird, bzw. er unter Umständen vielleicht ein Angebot erhält, seinen privat gedrehten Film doch verkaufen zu können. In einem solchen Fall ist völlig unklar, inwieweit hier eine private oder gewerbliche Nutzung gegeben ist.
Ebenso sehe ich Schwierigkeiten bei dem Einsatz des Videos auf Facebook, YouTube und anderen sozial-Media Plattform.en Hintergrund, dessen ist, dass auch bei privaten Videos dem Anbieter der jeweiligen Plattform eine Lizenz zur kommerziellen Nutzung gegeben wird.
Auch sehe ich es als schwierig an, eine durchgehende Kennzeichnungspflicht von Drohnen von über 500 g durchsetzen zu können. So wird ein Großteil der Drohnen international über das Internet verkauft und eine Einfuhrkontrolle bzw. Kontrolle der Kennzeichnungspflicht ist quasi unmöglich. Auch stellt sich die Frage, wie es mit bereits bestehenden Drohnen und selbst gebastelten Drohnen aussieht.
Auch sehe ich das Problem dahingehend, dass wieder Regelungen auf die jeweiligen Bundesländer verlagert werden, wodurch der bundesweite Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen weiter bestehen bleiben wird.
Trotz aller Probleme ist aber zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Gefahren des Drohnenflugs erkannt hat und auch gewillt ist, hier entsprechende Regelungen zu treffen.