Branchenbuchfallen wie der EBVZ kommen leider immer wieder vor. So schließen viele Gewerbetreibende, ohne es tatsächlich zu merken, einen mehrjährigen Vertrag über einen Eintrag in einem im Grunde wertlosen Branchenverzeichnis ab. Die Verträge bei der EBVZ.de werden in der Regel über Telefon abgeschlossen.
Der Verlag für elektronische Medien Melle, Kurzform EBVZ.de stellt seine Mandanten für ein angeblich dreijähriges Nutzung die Summe von 299 € pro Jahr in Rechnung.
Vorgehen von EBVZ
Das Unternehmen EBVZ ruft Selbständige, Unternehmer und Unternehmen an und versucht die angerufenen Kunden zu einen Vertragsschluss zu drängen. In der Regel werden diese Anrufe mitgeschnitten und das Gespräch ist so aufgebaut, dass immer mit ja geantwortet werden kann.
Kurz nach dem Gespräch wird auch schon die Rechnung für das erste Vertragsjahr von EBVZ.de übersendet.
Betroffenen wird dann, wenn sie sich dagegen beschweren, der Telefonanruf vorgehalten, insbesondere die Aufzeichnung, wo das Opfer mit „ja“ geantwortet hat.
Kosten EBVZ.de
Die Kosten für die Eintragung auf dem Branchenbuch von EBVZ.de betragen pro Jahr 299 € netto, wobei das Unternehmen auch mit unter Nachlässe gewährt, unter Kosten von 435 € bzw. 486 € möglich sind. Für diese doch recht sportliche Summe Geld bekommen dann die Kunden einen Eintrag auf der Webseite des Unternehmens.
Einschätzung Rechnung EBVZ
Ob ein Eintrag auf der Webseite dieses Unternehmens tatsächlich so viele Geld wert ist, kann dahinstehen; es gibt aber zahlreiche Urteile, in welchen vergleichbaren Branchendienste und deren hohen Kosten als rechtswidrig angesehen worden sind.
Wir haben bei uns in der Kanzlei bereits zahlreiche Mandanten gegen vermeintliche Eintragungen in Branchendienste verteidigt und bislang musste keiner unserer Mandanten etwas an eine Firma wie die EBVZ.de bezahlen.
Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder womöglich selber in die Falle getappt sind, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Kompetenz zu Ihrer Verfügung und helfen Ihnen bundesweit.