Checkliste Abmahnung

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, etwas zu unterlassen. Häufig werden Abmahnungen im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht ausgesprochen. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie sie sich verhalten müssen, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, zeigen wir Ihnen mit dieser Checkliste.

Diese Checkliste solle Ihnen helfen, die Abmahnung zu prüfen und geeignete Reaktionen aufzeigen.

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Rechnungen von B2B Web Consulting GmbH – profi-kochrezepte.de

profi-kochrezepteRechnungen der Firma B2B Web Consulting GmbH für einen kostenpflichtigen Zugang zu der Webseite profi-kochrezepte.de oder meinekochidee.de dürfen nicht ignoriert werden.

Die von der Dortmunder Firma B2B Web Consulting GmbH betriebene Website profi-kochrezepte.de / meinekochidee.de bietet angeblich mehr als 20.000 Kochrezepte an. Um Zugang zu den „Profi“ Kochrezepten zu bekommen, muss man sich unter Angabe persönlicher Daten auf der professionell gestalteten Webseite anmelden.

Viele Nutzer übersehen dabei, dass sich das Angebot von B2B Web Consulting GmbH angeblich nur an Gewerbetreibende richtet und vor allem, dass es kostenpflichtig ist. Mit der Anmeldung schließt man, ohne deutlich darauf hingewiesen zu werden, ein 2 jähriges Abo zu einem Monatspreis von 19,90 EUR monatlich ab. Durch eine Klausel in den AGB soll zudem das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Die Überraschung kommt erst, wenn eine Rechnung über 238,80 EUR kommt.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Rechnung von B2B Web Consulting GmbH für ein angebliches kostenpflichtiges Abo für www.profi-kochrezepte.de oder www.meinekochidee.de bekommen haben. „Rechnungen von B2B Web Consulting GmbH – profi-kochrezepte.de“ weiterlesen

Rechtsanwalt Hoesmann als Experte im Spiegel zitiert

spiegel_swIn der online Ausgabe des Nachrichtenmagazins Spiegel wurde Rechtsanwalt Hoesmann als Experte zitiert. Hintergrund ist die kontrovers diskutierte Entscheidung des Landgerichts Bonn, nach welcher ein der Spam Ordner täglich zu kontrollieren ist.

Über dieses Urteil hatten wir in der letzten Woche bereits berichtet und das Thema wurde nunmehr auch vom Spiegel aufgegriffen.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Hoesmann, welche auch so vom Spiegel übernommen wurde, bedeutet dieses Urteil in letzter Konsequenz, dass der Spam Schutz auch abgeschaltet werden könnte.

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Interview im Stern von RA Hoesmann

stern_logoFür das Magazin Stern hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den dubiosen Angeboten der Firma B2B Technologies Stellung genommen. Die Firma, welche mit dem Angebot preiswerter Insolvenz- und Lagerware wirbt, ist bereits seit Jahren aktiv und wir haben in der Kanzlei bereits hunderte von Mandanten gegen die Forderungen der Firma verteidigt.

In dem Interview für den Stern warnt Rechtsanwalt Hoesmann vor dem Angebot der Firma und rät zur Vorsicht bei der Anmeldung.

Hat man sich doch aus Versehen angemeldet, sollten die Rechnungen und Mahnungen der Firma keinesfalls ignoriert werden. Die Rechtslage ist nicht ganz einheitlich, aber es gibt bereits zahlreiche Urteile, in denen die Firma verloren hat und irrtümlich angemeldete Nutzer nicht zahlen mussten.

Wir haben bereits hunderte von Mandanten gegen Forderungen der Firma verteidigt.

Unsere Themenseite zu dem Angebot der Firma B2B Technologies finden Sie hier:

https://hoesmann.eu/rechnungen-b2b-beschaffungsplattform-de-und-b2b-technologies/

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung. „Interview im Stern von RA Hoesmann“ weiterlesen

Blanka Vlachová neue Mitarbeiterin der Kanzlei Hoesmann

_DSC0367-KopieWir freuen uns, dass Frau Blanka Vlachová von der Masaryk University Brno in Tschechien im Rahmen ihres ELSA Traineeships uns für die nächsten Monate in der Kanzlei unterstützen wird.

Im Rahmen ihrer studentischen Ausbildung hat Frau Vlachová ihren rechtlichen Fokus auf Urheberrecht und Wirtschaftsrecht gelegt. Durch ihre hervorragenden Kenntnisse der deutschen Sprache, welche auch durch ein Examen im Fach „Deutsche Rechtssprache“ von Frau Vlachová nachgewiesen wurden, ist sie eine Bereicherung für unsere Kanzlei. Sie wird uns bei der täglichen Arbeit in unserer Medienrechtskanzlei unterstützen und einen interessanten Einblick in die Praxis des deutschen Medien- und Urheberrechts bekommen.

TV Interview über die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher

Interview_swRechtsanwalt Tim Hoesmann hat für den Nachrichtensender N24 ein Interview über die rechtlichen Fragen rund um die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher gegeben und welche rechtlichen Folgen für Journalisten drohen, sollte die Akte publiziert werden.

In dem Interview führte Rechtsanwalt Hoesmann aus, dass es sich bei den Daten in der Akte um Informationen handele, welche zum Kernbereich der privaten Lebensführung gehören und deren Inhalt daher nicht veröffentlicht werden darf. Die Veröffentlichung ist nicht durch das allgemeine Informationsinteresse gedeckt; im Gegenteil es können sogar strafrechtliche Schritte drohen, sollte die Akte veröffentlicht werden. „TV Interview über die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher“ weiterlesen

Personenabbildung im Einzelfall auch ohne Einwilligung zulässig

FotografDer Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (VI ZR 197/13) entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern eines Mieterfestes in einer an die Mieter gerichteten Broschüre, auf denen einzelne Mieter gezeigt werden auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen zulässig ist, wenn die Bilder nicht unvorteilhaft und ehrverletzend sind und nicht heimlich angefertigt wurden.

In dem zugrundeliegenden Verfahren hatten zwei Mieterinnen einer Wohnungsbaugesellschaft diese auf Zahlung einer Geldentschädigung und von Abmahnkosten wegen einer ohne ihre Einwilligung erfolgten Veröffentlichung und Verbreitung eines Fotos in Anspruch genommen, welches sie gemeinsam auf einem von der Beklagten veranstalteten Mieterfestes zeigt.

Die Klage und die Berufung hatten keinen Erfolg. In der Revision hat der BGH nun entschieden, dass ein Anspruch schon deshalb ausscheidet weil das Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist (§ 23 I Nr. 1 KUG) und berechtigte Interessen der Abgebildeten nicht verletzt wurden (§ 23 II KUG). Deshalb war die Veröffentlichung ohne Einwilligung der Abgebildeten zulässig.

Es kommt bei der Frage, ob eine Personenabbildung ohne Zustimmung zulässig ist, immer auf die Frage des Einzelfalls an. „Personenabbildung im Einzelfall auch ohne Einwilligung zulässig“ weiterlesen

Abmahnung der Euro Cities AG durch Wiedorfer Rechtsanwälte

icon_45Die Firma Euro-Cities AG aus Berlin veröffentlicht auf ihrer Webseite stadtplandienst.de Karten verschiedenere deutscher Städte. Euro-Cities ist bekannt für zahlreiche Abmahnungen wegen der Verletzung möglicher Urheberrechte an ihren Karten, wenn diese ohne Zustimmung von Euro-Cities im Internet genutzt werden.

Die Karten der Euro-Cities AG sind als urheberrechtliche Werke in der Regel geschützt und dürfen nur mit Zustimmung von Euro-Cities verwendet werden. Wird eine Karte im Internet ohne Berechtigung publiziert, droht eine Abmahnung, welche zurzeit von Wiedorfer Rechtsanwälte aus München ausgesprochen werden.

In den Abmahnungen von Wiedorfer Rechtsanwälte für die Euro-Cities AG wird eine umfangreiche Unterlassungserklärung wegen der Verletzung von Urheberrechten an dem Kartenausschnitt gefordert und im Wege der Lizenzanalogie ein hoher Schadensersatz verlangt. Zudem sollen auch Dokumentationskosten für den Verstoß sowie Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 10.000 € gezahlt werden.

Aus unserer anwaltlichen Sicht ist der urheberrechtliche Vorwurf in aller Regel wohl nicht ganz unbegründet und die Abmahnung von Wiedorfer Rechtsanwälte für die Euro-Cities AG sollte daher keinesfalls ingnoriert werden. „Abmahnung der Euro Cities AG durch Wiedorfer Rechtsanwälte“ weiterlesen