In der heutigen digitalen Welt kann jeder schnell und einfach ein Foto mit seinem Smartphone anfertigen. Und auch Medien leben im Internet davon, ihre Themen mit Fotos zu unterlegen.
Ist jedoch eine Person auf den Fotos abgebildet, kommt das Recht am eigenen Bild ins Spiel – und das ist zweifacher Hinsicht: Sowohl derjenige, der jemand anderen fotografiert und dieses Bild veröffentlichen will, als auch derjenige, dessen Abbild öffentlich verbreitet wird, kommt mit dieser Thematik in Kontakt.
Darum ist es auch so wichtig, sich der Grundzüge des Rechts am eigenen Bild bewusst zu sein, um zu wissen, welche Rechte man hat und was insbesondere die Medien (nicht) dürfen.
Unser Mitarbeiter Philipp Guttmann hat sich im Rahmen einer universitären Bachelor Arbeit mit dem Thema der Verwechslung in den Medien und dem Recht auf am eigenen Bild auseinandergesetzt. Wir freuen uns, dass diese mit zwölf Punkten bewertete Arbeit und auf der Webseite publiziert werden darf. „Das Recht auf Verpixelung in der Medienberichterstattung – Philipp Guttmann“ weiterlesen

Die Selbstdarstellung boomt im Internet. 2,5 Millionen Posts wurden innerhalb von nur drei Monaten weltweit auf Instagram mit dem Hashtag »Selfie« versehen. Eine Universität in Atlanta hat all diese Posts jetzt ausgewertet.
Bei Verletzungen von Urheberrechten wird regelmäßig ein Verletzerzuschlag erhoben. Der Zuschlag wird zum Beispiel gefordert, wenn der Name des Urhebers nicht genannt wird.

CE Kennzeichen tragen zur Sicherheit im online Handel bei. Als Händler müssen Sie dazu beitragen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf den Markt kommen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe hat sich in einem Urteil zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung geäußert. Die Karlsruher Richter bestätigen in der Entscheidung erneut den Grundsatz, dass zur Erfassung des Aussagegehalts, eine Äußerung stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist und stärken die Satire mit dem Urteil.